VgV Architektenleistungen | Masterplan Schulen Sindelfingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 7696393-2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sindelfingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Architektenleistungen | Masterplan Schulen Sindelfingen
Die Stadt Sindelfingen hat sich zum Ziel gesetzt, einen Masterplan zur Sanierung der 17 Sindelfinger Schulen aufzustellen. Die Bandbreite des baulichen Zustands der Schulgebäude ist so vielseitig wie die Schullandschaft selbst: es gibt eine Grundschule die 64 Jahre alt ist, eine Generalsanierung und zahlreiche Teilsanierungen sowie An- und Umbauten.
Gesucht wird eine Architektin, ein Architekt für die Phase 0, LPH 1 und evtl. Teile der LPH 2 der HOAI 2021, die/der die inhaltliche, wirtschaftliche und zeitliche Leistung für die Erstellung des Masterplans erbringt und extern durchgeführte Beteiligungsprozesse einarbeitet. Die Leistung wird im Team mit den Ingenieuren der Fachplanungen TGA/ HLS und Elektro erbracht.
Der Zeitplan sieht vor, dass in der 1.Jahreshälfte 2022 die Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse und in der 2.Jahreshälfte die Machbarkeitsstudie, der Umsetzungsplan und eine erste Kostenschätzung erarbeitet wird, sodass mit der Umsetzung 2023 begonnen werden kann.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 17.9.2021 statt.
Sindelfingen
Die Stadt Sindelfingen hat sich zum Ziel gesetzt, einen Masterplan zur Sanierung der 17 Sindelfinger Schulen aufzustellen. Die Bandbreite des baulichen Zustands der Schulgebäude ist so vielseitig wie die Schullandschaft selbst: es gibt eine Grundschule die 64 Jahre alt ist, eine Generalsanierung und zahlreiche Teilsanierungen sowie An- und Umbauten.
Der gesamte Sanierungsbedarf soll aufgenommen werden, um dann eine Bewertung und Priorisierung mit einem Sanierungsprogramm für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu erstellen.
Es ist notwendig eine Bestandsaufnahme aller Schulgebäude vorzunehmen, vollständig und detailliert. Die Ergebnisse sind in Wort und Bild zu dokumentieren. Bestandspläne werden als Grundlage für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt.
Der Umfang umfasst die 17 Schulen, mit einer überschlägigen Größe mit insgesamt ca. 180 000 m2 BGF (Gebäude und Sporthallen) in denen ca. 7 000 SchülerInnen (Schuljahr 19/20) unterrichtet werden.
Gesucht wird eine Architektin, ein Architekt, die/der die inhaltliche, wirtschaftliche und zeitliche Leistung für die Erstellung des Masterplans erbringt, die Abstimmung und extern durchgeführte Beteiligungsprozesse einarbeitet. Die Leistung wird im Team mit den Ingenieuren der Fachplanungen TGA/ HLS und Elektro erbracht.
Der Zeitplan sieht vor, dass in der 1.Jahreshälfte 2022 die Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse und in der 2.Jahreshälfte die Machbarkeitsstudie, der Umsetzungsplan und eine erste Kostenschätzung erarbeitet wird, sodass mit der Umsetzung 2023 begonnen werden kann.
Bei der Bearbeitung ist der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes (https://www.bmi.bund.de) zu erfüllen.
In der Angebotsphase soll für die Einschätzung der Phase 0 eine Differenzierung in kleine, mittlere, große Schulen gemacht werden. Die Leistungsphasen 1 und 2 sollen nach HOAI angeboten werden. Ebenso sollen die besonderen Leistungen angegeben werden.
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein/e Architekt/in für die Phase 0, LPH 1 und evtl. Teile der LPH 2 der HOAI 2021 gesucht.
Ziel ist die Erstellung eines Masterplans für die Feststellung des Sanierungsbedarfs, der Prioritätensetzung und erster Budgetannahmen.
Der Architekt, die Architektin sollte Erfahrung im Schulbau und in der Masterplanung bzw. Machbarkeitsstudien vorweisen können. Neben den Architektenleistungen werden auch die Fachplanung TGA/HLS und TGA/Elektro ausgeschrieben.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %, 100 mögliche Punkte).
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80 %, 400 mögliche Punkte).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Für Referenz A kann ein Projekt gewertet werden, das zwingend erforderlich ist. (40 %, 200 Punkte).
Für Referenz B1 kann ein Projekt gewertet werden (20 %, 100 Punkte).
Und für Referenz B2 min. 3 Projekte, max. 5 Projekte. (insgesamt 20 %, 100 Punkte, je Referenz 20 Punkte).
Mindestens eine der beiden Referenzen B1 oder B2 sind zwingend erforderlich. Beide Referenzen können gewertet werden.
Insgesamt können max. 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung kann zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren führen. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Die Referenzen werden wie folgt beschrieben:
Referenz A (zwingend):
Nachweis eines realisierten Projekts, Neubau oder Sanierung einer Schule oder vergleichbar, vom Bewerber erbracht.
Referenz B1:
Nachweis über die Erstellung eines vergleichbaren Masterplans oder einer vergleichbaren Machbarkeitsstudie.
(Vergleichbarkeit: Erstellung eines Masterplans für eine bzw. mehrere Schulen zur Feststellung des Sanierungsbedarfs mit Bestandsbewertung in inhaltlicher, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht als Grundlage für die politische Einordnung. Die Erstellung wird durch Fachplaner der Fachrichtung TGA/ HLS bzw. TGA/ Elektro unterstützt).
Referenz B2:
Nachweis über die Erstellung von min. 3 Machbarkeitsstudien.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche am 17.9.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer/ selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz(netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen: Für Referenz A kann nur 1 Projekt gewertet werden für Referenz B1 kann ein Projekt gewertet werden, und für Referenz B2 min. 3 Projekte, max. 5 Projekte. Mehrfachnennung einer Referenz A bei Referenz B1 der B2 ist möglich.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
— Nachweis eines realisierten Projekts Neubau oder Sanierung eines Schulgebäudes,
— Projektkosten (KG 300-700) mind. 3,0 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz B1 gilt folgende Mindestanforderung:
— Nachweis über die Erstellung eines vergleichbaren Masterplans,
— Leistungszeitraum 2000-2020.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Masterplan und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Für Referenz B2 gilt folgende Mindestanforderung:
— Nachweis über die Erstellung von min. 3 Machbarkeitsstudien,
— Leistungszeitraum 2000-2020.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).