Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/2-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74 / 387
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe.
Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Felsstraße 2-4
76185 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe.
Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung 2-mal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 26.11.2026, 18.00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens 4 Monate vor Vertragsende zugehen.
Es werden 5 Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Wertung dieser Kriterien erfolgt dabei anhand der folgenden Matrix.
1. Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) geschlossen wurden (Gewichtung 70 %).
Gewertet werden die besten 5 Referenzen. Jede dieser Referenzen kann maximal 14 Punkte wie folgt erreichen:
Beim Referenzobjekt handelt es sich entweder um:
— Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich gemäß § 44 AsylG = 8 Punkte, oder
— Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Vorläufigen und Anschlussunterbringung nach § 53 AsylG = 3 Punkte, oder
— Sicherheits-, Kontroll- oder Pfortendienste in sonstigen Bereichen = 1 Punkt und
— die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mehr als 300 Betten = 3 Punkte, oder
— die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mehr als 150 Betten = 1 Punkt und die Auftragswahrnehmung schließt,
— die Objektleitung ein = 3 Punkte, oder
— die Objektleitung nicht ein = 1 Punkt.
2. Kriterium: Personelle Kapazität (nur eigenes Personal) des Bewerbers im Durchschnitt in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 15 %). Die Wertung erfolgt wie folgt:
— mehr als 1 000 Mitarbeiter = 15 Punkte,
— mehr als 750 Mitarbeiter = 9 Punkte,
— mehr als 500 Mitarbeiter = 6 Punkte,
— mehr als 250 Mitarbeiter = 3 Punkte,
— mehr als 100 Mitarbeiter = 1 Punkt.
3. Kriterium: Umsatzzahlen des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 15 %). Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz der 3 Jahre wie folgt:
— mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 15 Punkte,
— mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 9 Punkte,
— mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 5 Punkte,
— mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte,
— mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt.
Bei Gesamtpunktegleichstand erhält der Bewerber mit mehr Punkten beim 1. Kriterium die bessere Platzierung, bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand beim 1. Kriterium der Bewerber mit mehr Punkten beim 2. Kriterium. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand bei allen 3 Kriterien entscheidet das Los.
Abweichende Besetzung:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen; konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu 2 Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu 4 Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen drei Wochen verlangen.
Eine Absenkung um einen Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu drei Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen 3er Monate.
Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um drei Sicherheitsmitarbeitern auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf einen Mitarbeiter zu reduzieren und binnen 3 Wochen die Regelbesetzung wiederherzustellen).
Für den Zeitraum zwischen dem Wochenende vor dem 24. Dezember und dem Wochenende nach dem 6. Januar hat der Auftraggeber das Recht, mit einer Vorankündigungsfrist von drei Wochen vom Auftragnehmer einen Mindereinsatz von bis zu 3 Sicherheitsmitarbeitern tagsüber von Montag bis Freitag zu verlangen - unabhängig von einer Inanspruchnahme der vorstehenden Aufstockungs- und Absenkungsmöglichkeiten.
Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Preisgleitklausel:
Bei einer Vertragsverlängerung kann aufgrund tarifvertraglich gebundener Lohnänderung betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr- / Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 70 % um die Lohnänderung angepasst wird.
Transfer-Busbahnhof:
Unterstützung des Transferbusumschlags auf dem Einrichtungsgelände (derzeit dienstags bis donnerstags, außer feiertags; u. U. entfällt diese Aufgabe - wenn der Transferumschlag in eine andere Einrichtung verlagert wird).
Allgemein:
Im Rahmen des Umschlags von Transferfahrten mit (Klein-)Bussen in die Landkreise werden vormittags ungefähr 20 bis 150 Personen jeweils von einem Bus in einen anderen Bus umsteigen und dabei ihre Wartezeit in der Mehrzweckhalle verbringen; in dieser werden ihnen auch die Zuweisungsbescheide in die einzelnen Landkreise ausgehändigt. Ihr Gepäck wird während des Aufenthalts vor Ort in einem separaten überdachten Bereich südlich der Halle zwischengelagert.
Aufgaben:
— Unterstützende Aufsicht und Koordination sowie Zu- und Abgangssteuerung zu den jeweiligen Örtlichkeiten und Bussen, so beispielsweise Aufruf der einzelnen Personen im Wartebereich für eine Busabfahrt sowie anschließende Begleitung zu ihrem Bus. Ebenso Abhaken der ankommenden Personen und später der im Bus befindlichen Personen vor dessen Abfahrt auf hierfür durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Listen,
— Bewachung des Gepäcks und Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit,
— Hilfestellung für die zu transferierenden Personen und die Busfahrer bei der Gepäckbe- und -entladung der Busse,
— Ausgabe von verpackten Lunchpaketen des Einrichtungscaterings an die zu transferierenden Personen,
— Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Zieldestination weiterreisen, sind ggf. zu einer fahrkartenausgebenden Stelle in der Einrichtung zu begleiten,
— Ausgabe von Zuweisungsentscheidungen des Auftraggebers an die zu transferierenden Personen gegen deren Unterschrift und Weiterleitung dieser Empfangsbekenntnisse an den Auftraggeber,
— Öffnen der Zufahrtstore,
— Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind, können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzutreten.
Personal:
Der Wegfall der Leistung hat keine Auswirkungen auf die Regelbesetzung (siehe Nr. 4.1).
Weitere Option:
Unterstützung der Gesundheitsuntersuchungen auf dem Einrichtungsgelände (derzeit geplant für dienstags, außer feiertags), sobald diese in der Einrichtung stattfinden:
Allgemein:
Aktuell ist geplant, bereits zum Oktober 2021 hin die Gesundheitsuntersuchungen am Leistungsort zu starten, sodass die vorstehend aufgeführten Aufgaben und somit auch die zusätzliche Besetzung mit Sicherheitsmitarbeitern an Dienstagen gemäß Nr. 4.1 ab Leistungsbeginn erforderlich wären. Da für die Verlegung der Gesundheitsuntersuchungen an den Leistungsort noch verschiedenste, auch bauliche Maßnahmen durchzuführen sind, ist auch nicht auszuschließen, dass sich die Aufnahme der Gesundheitsuntersuchungen noch verzögert - in jedem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer acht Wochen vor der Aufnahme der Gesundheitsuntersuchungen hierüber informieren.
Aufgaben:
— Zuführung von Bewohnern aus ihren Zimmern zum Wartebereich,
— Aufsicht über die Wartenden,
— Begleiten der Wartenden nach Abruf zur jeweiligen Untersuchung, ggf. auch eigenständiger Aufruf,
— Begleitung der auswärtigen zu Untersuchenden vom Transferbus zur Untersuchungsanmeldung und später wieder zurück zum Transferbus,
— Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind, sowie sonstige kleinere Unterstützungsmaßnahmen können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzutreten.
Personal:
Bis zu der Aufnahme der Gesundheitsuntersuchungen in der Felsstraße entfällt die zusätzliche Besetzung an Dienstagen (siehe Nr. 4.1).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bewerber / Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen 2-felsfrei angeben (Anlage 1.2 - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 1.4 - Erklärung Eignungsleihe).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Teilnahmeantrag das Formblatt „Anlage 1.4 a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt „Anlage 2.6 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1) bis 2) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 1.4 a bzw. 2.6). Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern / Bieter / Bietergemeinschaft einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung / -ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers / Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bewerbers / Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und / oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers / Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;
4) Eigenerklärung des Bewerbers / Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;
5) Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34 a GewO in Kopie;
6) ggf. Anlage 1.2 - Erklärung Nachunternehmer,
7) ggf. Anlage 1.3 - Erklärung Bietergemeinschaft,
8) ggf. Anlage 1.4 - Erklärung Eignungsleihe,
9) ggf. Anlage 1.4 a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe,
10) ggf. Anlage 2.6 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO i. V. m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als 3 aber nicht jünger als 1 Jahr sind.
2) Eigenerklärung über den Besitz einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
a) 5 Mio. EUR für Personenschäden,
b) 3 Mio. EUR für Sachschäden,
c) 0,05 Mio. EUR für Bearbeitungsschäden,
d) 0,1 Mio. EUR für Schlüsselverlustschäden,
g) 0,1 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden.
Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
Zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen.
1) Erklärung des Bewerbers / Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter (nur eigenes Personal), die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) eingesetzt worden sind.
— für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als 3 aber nicht jünger als 1 Jahr sind.
2) Mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, der Art des Referenzobjekts, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail, Auftragsdauer inkl. laufender Verträge, Nennung des Projektumfangs (kurze Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung), Anzahl der im Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt, Angabe ob die Auftragswahrnehmung die Objektleitung umfasst oder nicht.
Bei dem Referenzobjekt muss es sich um eine Einrichtung, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal / Gelände befinden, handeln.
Die Dienstleistung muss Innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens 6 Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer IV.2.2) maßgeblich.
Zu 2) Nennung von mindestens drei entsprechenden Referenzen.
Bei dem Referenzobjekt muss es sich um eine Einrichtung, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden, handeln.
Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens 6 Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer IV.2.2) maßgeblich.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bewerberfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 5.7.2021, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und / oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Die übermittelten Teilnahmeanträge sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Für die Abgabe in Textform nach § 126 b BGB ist am Schluss der Anlage 1.1 - Teilnahmeantrag der Vor- und Nachname der natürlichen Person zu benennen, die die Erklärung abgibt. Es ist ausreichend, den Namen in lesbarer Form maschinell oder handschriftlich wiederzugeben. Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften ist zusätzlich der Firmenname anzugeben.
Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen Signatur in Textform am Schluss der Anlage 1.1 als verbindlich erklärt bzw. abgegeben / angeboten.
Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter ausdrücklich zu unterschreiben sind.
Fehlende Teilnahmeunterlagen werden nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge, die die geforderten Unterlagen nicht enthalten, sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 von der Wertung auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YDAC.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]