EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfällen für die ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.LRAKN.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfällen für die ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH
Die Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben:
— Los 1: Entsorgung von Restabfall,
— Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von (Rest-)Sperrmüll.
Entsorgung von Restabfall
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall / gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 35 000 – 37 500 Mg (Auswertungsmenge 36 000 Mg).
— Leistungserbringung ab Übernahme der Transportcontainer am angebotenen Bahnanschluss (die Container sind nach Leerung wieder zum Rücktransport auf den Zug zu verladen),
— Behandlung / Entsorgung in einer mechanisch (biologischen) oder thermischen Anlage in Baden-Württemberg oder einer Anlage in regionaler Nähe (max. 110 km Luftlinie ab Radolfzell),
— Ein Bahntransport zur genutzten ersten Behandlungsanlage muss möglich sein (falls kein direkter Bahnanschluss vorhanden ist, erfolgt der Transport ab der nächstgelegenen Entladestelle der Bahn bis zur Anlage auf Kosten des Auftragnehmers, max. zulässige Entfernung Entladestelle Bahn bis Behandlungs- / Entsorgungsanlage: 20 km Straßenentfernung),
— Für Teilmengen von Restmüll (ca. 2 000 – 3 500 Mg) erfolgt ein Transport per LKW durch den Auftraggeber bis zur angebotenen Behandlungs- / Entsorgungsanlage.
Vergl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre (31.12.2045), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2036 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Entsorgung von (Rest-)Sperrmüll
Entsorgung Sperrmüll aus dem Landkreis Konstanz (ASN 20 03 07) in einer Menge von 3 000 – 3 500 Mg/a.
— Übernahme des (Rest-)Sperrmülls in Singen-Rickelshausen und Konstanz / Dorfweiher,
— Transport zur Behandlungs- / Entsorgungsanlage,
— Behandlung / Entsorgung des (Rest)-Sperrmülls.
Der Vertrag verlängert sich um weitere 2 Jahre (31.12.2032), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2028 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und Los 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieter,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Los 1 und Los 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Restabfall (ASN 20 03 01),
— Nutzungsnachweis für die angebotenen Behandlungs- / Entsorgungsanlagen.
Los 2:
— Referenz /-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Sperrmüll (ASN 20 03 07),
— Nutzungsnachweis für die angebotenen Behandlungs- / Entsorgungsanlagen.
Los 1:
— Referenz /-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 20 000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01). Die Referenz /-en ist / sind für jedes der Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der / des Auftraggeber /-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotenen Behandlungs- / Entsorgungsanlagen. Die Nachweise müssen die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer / Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage (Erstbehandlungs- bzw. Entsorgungsanlage) muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Restabfall (ASN 20 03 01) genehmigt sein.
Los 2:
— Referenz /-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 2 000 Mg pro Jahr Sperrmüll (ASN 20 03 07). Die Referenz /-en ist / sind für jedes der Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der / des Auftraggeber /-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotenen Behandlungs- / Entsorgungsanlagen. Die Nachweise müssen die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer / Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage (Erstbehandlungs- bzw. Entsorgungsanlage) muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Sperrmüll (ASN 20 03 07) genehmigt sein.
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG),
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg oder der Bundesrepublik Deutschland steht ein Zuschlag in Los 1 und ggf. in Los 2 unter dem Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung gemäß „Verordnung des Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle vom 22. August 2015“ durch das Umweltministerium Baden-Württemberg. Zusätzlich ist bei Nutzung einer Anlage im Ausland geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.