00780403 - GTS-Pragschule, Architektenleistung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_Prag_Arch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
00780403 - GTS-Pragschule, Architektenleistung
Für das Leistungsbild Hochbau der Erweiterung der Pragschule in Stuttgart-Nord sucht die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen eines VgV-Verfahrens mit Lösungsvorschläge ein geeignetes Architektur- und Landschaftsarchitekturbüro. Die Gesamtkosten der Erweiterung des Pragschule werden mit 25,2 Mio. EUR brutto veranschlagt. In diesen Kosten sind 1,40 Mio. EUR brutto für die Außenanlagen inbegriffen.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und Verknüpfen sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen / Firma Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart / Verknüpfen.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
— > s. Vergabeunterlagen
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen (Architekten mit Landschaftsarchitekten) ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Abschnitt „II.2.9“ genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/
N Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen.
Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand objektiver und nicht diskriminierender Eignungskriterien im Teilnahmeantrag in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
b) Bearbeitungsphase
Die max. 5 geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erarbeitung von je eines Lösungsvorschlags und zur Erstellung je eines Erstangebots.
c) Verhandlungsgespräch
Im Verhandlungsgespräch stellen die Architekten ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber/Geschäftsführer, Projektleiter und Bauleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch präsentieren die Architekten ihre Lösungsvorschläge. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird je Teilnehmer mit [Betrag gelöscht] EUR (Netto) honoriert, sofern ein wertbares Angebot inkl. Lösungsvorschlag abgegeben wird. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. Der Zulassungsbereich ist die Europäische Union(EU) bzw. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und das
Beschaffungsübereinkommen Agreement on Government Procurement (GPA).
3. Beauftragung
Die Ausführungen der Leistungen für die Gebäudeplanung und Freianlagen erfolgen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 und 2, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen sowie § 39 Leistungsbild Freianlagen, Leistungsphasen 1 - 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Bei der Planung und Ausführung sind die Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw.de) zu berücksichtigen. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Hinweis zum genannten Endtermin: Gemäß Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart, Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung (Ende LPH 9).
2.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
2.1.1. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
Das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2018-2020) beschäftigten fest angestellten Ingenieure des Fachbereichs Architektur (Dipl.-Ing, Dipl.-Ing. (FH), Bachelor, Master) (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte betrug:
— bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte 5 Pkt,
— mehr als 2 und bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte 25 Pkt,
— mehr als 5 Vollzeitbeschäftigte 40 Pkt,
2.1.2. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2018-2020) beschäftigten fest angestellten Ingenieure des Fachbereichs Landschaftsarchitektur (Dipl.-Ing, Dipl.-Ing. (FH), Bachelor, Master) (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte betrug:
— bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte 10 Pkt,
— mehr als 3 Vollzeitbeschäftigte 40 Pkt.
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI
1. Nutzungsart
— Sonstiger Neubau 5 Pkt,
— Sonstiger Schulneubau 25 Pkt,
— Ganztagesschule mit Speisebereich für min. 50 Personen 75 Pkt.
2. Bauwerkskosten KGR 300+400 (in EUR Netto)
— unter 3,0 Mio EUR 5 Pkt,
— von 3,0 Mio bis 6,0 Mio EUR 15 Pkt,
— über 6,0 Mio EUR 25 Pkt.
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber
— LPH 2 3,5 Pkt,
— LPH 3 7,5 Pkt,
— LPH 4 1,5 Pkt,
— LPH 5 13,5 Pkt,
— LPH 6 5 Pkt,
— LPH 7 2 Pkt,
— LPH 8 17 Pkt.
4. Jahr der Inbetriebnahme
— vor 1.1.2011 bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt,
— 1.1.2011-31.12.2015 5 Pkt,
— ab 1.1.2016 15 Pkt.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Sanierung und Umstrukturierung, mindestens Honorarzone III HOAI
1. Bauaufgabe
— Umsetzung ohne Betrieb am Standort 5 Pkt,
— Umsetzung während der Schulferien am Standort 25 Pkt,
— Umsetzung bei laufendem Betrieb am Standort 50 Pkt.
2. Bauwerkskosten KGR 300+400 (in EUR Netto)
— unter 1,0 Mio EUR 5 Pkt,
— von 1,0 Mio bis 3,0 Mio EUR 10 Pkt,
— über 3,0 Mio EUR 20 Pkt.
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber
— LPH 2 3,5 Pkt,
— LPH 3 7,5 Pkt,
— LPH 4 1,5 Pkt,
— LPH 5 13,5 Pkt,
— LPH 6 5 Pkt,
— LPH 7 2 Pkt,
— LPH 8 17 Pkt.
4. Jahr der Inbetriebnahme
— vor 1.1.2011 bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt,
— 1.1.2011-31.12.2015 5 Pkt,
— ab 1.1.2016 15 Pkt.
Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Neubau Freianlage, mindestens Honorarzone III HOAI
1. Nutzungsart
— Sonstige Freianlage 5 Pkt,
— Freianlage mit Spiel- und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche 25 Pkt,
— Freianlage eriner Grundschulanlage 50 Pkt.
2. Bauwerkskosten KGR 300+400 (in EUR Netto)
— unter 0,5 Mio EUR 5 Pkt,
— von 0,5 Mio bis 1,0 Mio EUR 10 Pkt,
— über 1,0 Mio EUR 20 Pkt.
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Freianlagenplanung nach HOAI durch den Bewerber
— LPH 2 5 Pkt,
— LPH 3 8 Pkt,
— LPH 4 2 Pkt,
— LPH 5 13 Pkt,
— LPH 6 4 Pkt,
— LPH 7 2 Pkt,
— LPH 8 16 Pkt.
4. Jahr der Inbetriebnahme
— vor 1.1.2011 bzw. nicht in Betrieb genommen 0 Pkt,
— 1.1.2011 – 31.12.2015 5 Pkt,
— ab 1.1.2016 15 Pkt.
Referenzobjekt 4 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung
1. Angabe Wettbewerbsart
— Kein Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung) / Keine Auszeichnung / Keine Mehrfachbeauftragung bzw. Mehrfachbeauftragung ohne Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren) 0 Pkt,
— Mehrfachbeauftragung mit Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren)* 5 Pkt,
— Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung)* und/oder Auszeichnung** 20 Pkt,
*Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Veröffentlichung bei competitionline, Preisgerichtsprotokoll o.Ä.)
**Nachweis beilegen (bspw. Kopie der Urkunde (Hugo-Häring Preis, Beispielhaftes Bauen, BDA-Preis o.Ä.)); Herstellerpreise werden nicht gewertet
2. Jahr des Erfolgs (Wettbewerb/Auszeichnung)
— vor 1.1.2016 5 Pkt,
— 1.1.2016-31.12.2017 10 Pkt,
— ab 1.1.2018 15 Pkt,
— -- Weitere Informationen siehe II.2.14).
— -- Je Referenobjekt ist max. eine Seite (DIN A3-Format) als Anlage beizufügen. Die beigefügten Unterlagen müssen prüfbare Angaben zu allen Inhalten der Kriterien sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten aller erforderlichen Referenzen enthalten. Die Landeshauptstadt Stuttgart bittet um Einreichung eines Referenzschreibens pro Referenzprojekt des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV: Architekt und Landschaftsarchitekt
Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.
— § 73 Abs. 3 VgV Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen,
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den in § 16 des Vertragsgenannten Deckungssummen jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
— Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Nutzungsart, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme),
— Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Sanierung und Umstrukturierung, mindestens Honorarzone III HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Bauaufgabe, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme),
— Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Neubau Freianlage, mindestens Honorarzone III HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Nutzungsart, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme),
— Referenzobjekt 4 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Angabe Wettbewerbsart, Jahr des Erfolgs (Wettbewerb/Auszeichnung)).
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Büros gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft.
Siehe Abschnitt III.1.1
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden. Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.
Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Termine
— Verhandlungsgespräche vsl. KW 45
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, den Termin für das Verhandlungsgespräch zu verschieben. Es wird angestrebt, dass der Termin bestehen bleibt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage
Nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Fax: +49 711 / 216-89066