Landkreis Reutlingen, Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung beruflicher u. Sonderschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 1138_2021_LK_RT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-reutlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Reutlingen, Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung beruflicher u. Sonderschulen
Das Landratsamt Reutlingen will in diesem VgV-Verfahren die Durchführung der Bestandsaufnahmen und Bestandsbewertungen der gesamten baulichen und technischen Anlagen der beruflichen Schulen und Sonderschulen sowie die Entwicklung einer Machbarkeitsstudie für die bauliche Umsetzung und eine kostenmäßige Bewertung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen beauftragen.
Das Landratsamt Reutlingen soll in die Lage versetzt werden, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können, dabei wenn möglich die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken.
Reutlingen
Das Landratsamt Reutlingen will in diesem VgV-Verfahren die Durchführung der Bestandsaufnahmen und Bestandsbewertungen der gesamten baulichen und technischen Anlagen der beruflichen Schulen und Sonderschulen sowie die Entwicklung einer Machbarkeitsstudie für die bauliche Umsetzung und eine kostenmäßige Bewertung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen beauftragen.
Die Erstellung der Bestandsaufnahmen und Bestandsbewertungen sowie der Machbarkeitsstudie wird unterteilt:
— Untersuchung funktionaler Aspekte zum Raumgefüge unter Betrachtung der Schulbaurichtlinien, vorhandene und zu erwartende Auslastung der einzelnen Standorte,
— Untersuchung der Sanierung unter Berücksichtigung des Brandschutz und den heutigen technischen Standards,
— Gebäudehülle, technische Einbauten, Sicherheitstechnische Maßnahmen,
— Aussage zur Umsetzung der Gesamtsanierung (z. B. Auslagerung von Gebäudeeinheiten / Sanierung während des laufenden Schulbetriebes usw.),
— Abschätzung und Stellungnahme mit Aussage über die wirtschaftliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen unter Beachtung aller Aspekte wie die Schulbaurichtlinien, Realisierung, Eingriffe in die Gebäude, Sanierungsumfang unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit etc.
Das Landratsamt Reutlingen soll in die Lage versetzt werden, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu definieren und Schulstandort übergreifend abarbeiten zu können, dabei wenn möglich die Bauunterhaltungs- und Betriebskosten durch eine auf die Folgekosten ausgerichtete Planung der Sanierung der Schulen optimal zu senken.
Gewertet wird die nach den jeweiligen nachfolgenden Kriterien beste Referenz des jeweiligen Bewerbers, die die Mindestanforderung erfüllt. Insgesamt können maximal 6 Punkte erzielt werden.
Die Bewertung nach den Bewertungskriterien erfolgt folgendermaßen:
Referenz über die „Durchführung von Bestandsaufnahmen und Bestandsbewertungen von Gebäuden und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie“.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Objektart und die Projektgröße (Nutzfläche) nach folgender Maßgabe:
1) Kriterium „Objektart“
— Referenzprojekt mit überwiegend Sporthallen und / oder kommunalen Verwaltungsgebäuden und / oder Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen 1 Punkt,
— Referenzprojekt mit überwiegend Grundschulen und / oder weiterführenden Schulen und / oder Berufsschulen und / oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen 2 Punkte,
— Referenzprojekt mit überwiegend Bildungszentren und / oder Hochschulen und / oder Universitäten und / oder Akademien und / oder Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen 3 Punkte.
Sofern das Referenzprojekt aus der gleichen Anzahl von Gebäuden aus verschiedenen Anforderungen besteht, wird die durchschnittliche Punktzahl ermittelt. Dies gilt nicht, wenn bereits mindestens 5 Gebäude einer Objektart zuzuordnen sind. Dann wird die Punktzahl der höheren Objektart gewertet. Es können max. 3 Punkte erreicht werden.
2) Kriterium „Projektgröße“
— ab 2 000 bis 10 000 m2 Nutzfläche 1 Punkt,
— über 10 000 bis 30 000 m2 Nutzfläche 2 Punkte,
— Über 30 000 m2 Nutzfläche 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren Referenz, die die Mindestanforderung erfüllt, beim Kriterium „Objektart“ die bessere Punktzahl erreicht hat. Sofern auch dann noch ein Punktegleichstand vorliegt, wird derjenige Bewerber / die Bewerbergemeinschaft bevorzugt, der bei der Referenz Objektart eine höhere Anzahl von Gebäuden vorweisen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen 3 Jahren:
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB,
— nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
— weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB,
— keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB,
— in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1) Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1) Angaben zu vergleichbaren Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 10 Jahren. Zulässig sind Referenzprojekte, wobei folgende Angaben gefordert werden:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Anzahl und Standorte der Gebäude,
— Nutzfläche, BGF, Baujahr,
— Objektart,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Umfasste Fachdisziplinen: Architektur, Tragwerk, Bauphysik, Technische Ausrüstung und Brandschutz,
— Leistungsbeschreibung in Wort und Bild (in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte, über die Durchführung von Be-standsaufnahmen und Bestandsbewertungen und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die bauliche Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen mit Kostenbewertungen, in den letzten 10 Jahren. Das Referenzprojekt muss aus mindestens 5 Gebäuden (Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Grundschulen, weiterführende Schulen, Berufsschulen, Sporthallen, kommunale Verwaltungsgebäude oder Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen) bestehen, die alle Gegenstand des Auftrags des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft waren. Die Referenz gilt als in den letzten 10 Jahren erbracht, wenn die Leistungserbringung „Durchführung von Bestandsaufnahmen und Bestandsbewertungen von Gebäuden und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie“ nach dem 1.1.2011 erfolgte.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
1) Mindestens eine Referenz über vorstehend beschriebene Leistungen mit folgenden Mindestanforderungen: Durchführung von Bestandsaufnahmen und Bestandsbewertungen von Gebäuden in Deutschland und die Erstellung einer Machbarkeitsstudie in den Fachdisziplinen: Architektur, Tragwerk, Bauphysik, Technische Ausrüstung und Brandschutz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR6ME.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.