Campus Schopfheim — Sanierung Heizung Schule Bestand Referenznummer der Bekanntmachung: 420a-CSB/01-004.01.01 neu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Schopfheim — Sanierung Heizung Schule Bestand
Gegenstand der Vergabe sind Demontagearbeiten der Heizungsanlagen, Installationsarbeiten für die neue Heizungsanlagen des Friedrich-Ebert-Schulgebäudes.
Die Vergabe umfasst Demontagearbeiten der Heizungsanlagen, Installationsarbeiten für die Wärmeverteilnetze, Raumheizflächen, technische Wärmedämmung und Wartungsarbeiten.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Friedrich-Ebert-Schule — Gemeinschaftsschule Schopfheim
Roggenbachstraße 11
79650 Schopfheim
Die Friedrich-Ebert-Schule in Shopfheim wird im Zuge des Gesamtprojekts „Schulcampus Schopfheim“ in den nächsten Jahren schrittweise saniert.
Die Vergabe umfasst Demontagearbeiten der Heizungsanlagen, Installationsarbeiten für die Wärmeverteilnetze, Raumheizflächen, technische Wärmedämmung und Wartungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMER6HX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx