Bündelausschreibung Strom Region Bergstraße ab 1.7.2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 201401
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heddesheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68542
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heddesheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bündelausschreibung Strom Region Bergstraße ab 1.7.2021
Beschaffung von Strom für die Städte Schriesheim, Ladenburg und Hemsbach, die Gemeinden Heddesheim, Dossenheim, Hirschberg an der Bergstraße und Laudenbach (Bergstraße) sowie den Zweckverband Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, den Abwasserverband Oberer Landgraben, den Wassergewinnungsverband Lobdengau und den Schulverband Nördliche Badische Bergstraße.
Sondervertrags-Abnahmestellen
ca. 14 Abnahmestellen mit ca. 4 839 MWh/Jahr.
Tarif-, Wärmestrom- und Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
ca. 737 Abnahmestellen mit ca. 6 547 MWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sondervertrags-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viernheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68519
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tarif-, Wärmestrom- und Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viernheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68519
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.