Wartung Heizung Lüftung Klima Sanitär am SWR Standort Mainz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-31-BAU-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung Heizung Lüftung Klima Sanitär am SWR Standort Mainz
Der Südwestrundfunk beabsichtigt, Wartungsarbeiten der Gewerke Raumlufttechnische Anlagen, Heizungstechnische Anlagen, Sanitärtechnische Anlagen und Kältetechnische Anlagen an seinem Standort in 55122 Mainz auf Grundlage eines offenen Verfahrens extern zu vergeben. Im Rahmen des Verfahrens werden Unternehmen gesucht, die nachweislich in der Lage sind, die im Folgenden beschriebenen Wartungsarbeiten für den SWR durchzuführen.
SWR Standort Mainz
Die zu erbringenden Leistungen sind detailliert im Leistungsverzeichnis beschrieben und betreffen die Wartung von folgenden technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden gem. Leistungsprogramm:
— Lufttechnische Geräte und Anlagen Wartung nach VDMA 24186 Teil 1 und 2,
— Heizungstechnische Geräte und Anlagen Wartung nach VDMA 24186 Teil 2,
— Kältetechnische Geräte und Anlagen Wartung nach VDMA 24186 Teil 3,
— Sanitärtechnische Geräte und Anlagen Wartung nach VDMA 24186 Teil 6.
Das Angebot ist mit allen hierfür notwendigen Unterlagen und Nachweisen einzureichen.
Der SWR beabsichtigt, einen Vertrag für die Mindestlaufzeit (Grundlaufzeit) von 2 Jahren abzuschließen. Es gibt 2 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate). Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht mindestens 3 Monate vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit) beginnt am 1.1.2022 und endet am 31.12.2023.
Es gibt 2 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate). Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (A1.1) gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss der Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot die Eigenerklärung (Anlage 3) und bei Eignungsleihe zusätzlich Anlage B ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen beifügen. Im Falle der Unterauftragsvergabe muss die Erklärung der Unterauftragnehmer spätestens bis zum Ablauf der von der Vergabestelle dem Bieter/Bietergemeinschaft gem. Kapitel 3.15.2.1 gesetzten Frist eingereicht werden,
— Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister, nicht älter als ein Jahr) (A2.1),
— Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
1. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
— [Betrag gelöscht] EUR pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden; Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt [Betrag gelöscht] EUR,
— [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Vermögensschäden; Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Leistungsbeginn vorgelegt wird.
2. Vorlage des Bonitätsnachweises über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (mindestens mittlere Bonität und nicht älter als 1 Jahr) (A3.2).
1. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis von mindestens einem Mitarbeitenden, der die auszuschreibenden Leistungen innerhalb der letzten 6 Monate nach VDMA 24186 Teil 1, 2, 3 und 6 durchgeführt hat. Dies ist z. B. durch eine betriebliche Bescheinigung nachzuweisen (A4.1),
— Nachweis über die Schulung von mindestens einem Mitarbeitenden zur Feststellung der Kenntnis über die Probenahme von Trinkwasser nach VDI/DVGW 6023 (Trinkwasser-Hygieneschulung). Das zugehörige persönliche Zertifikat ist beizulegen (A4.2),
— Nachweis von mindestens einem Mitarbeitenden, der nach VDI 6022 (Raumluft-Hygieneschulung) zertifiziert ist. Das zugehörige persönliche Zertifikat ist beizulegen (A4.3),
— Nachweis von mindestens einem Mitarbeitenden, der die auszuschreibenden Leistungen innerhalb der letzten 6 Monate nach VDS (Sprinklerzulassung) durchgeführt hat. Dies ist z. B. durch eine betriebliche Bescheinigung nachzuweisen (A4.4),
— Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens einem Mitarbeitenden, der die Schulung nach DIN EN ISO 9606-1 als geprüfter Schweißer (m/w/d) mit Zertifikat abgeschlossen hat. Das zugehörige persönliche Zertifikat ist beizulegen (A4.5),
— Nachweis über das Bestehen einer Störungshotline (Notdienst im Störungsfall). Dies ist z. B. durch eine betriebliche Bescheinigung nachzuweisen (A4.6).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
— Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG),
— Vergabe- und Vertragsunterlagen (VU) gem. Kapitel 3.5 Verpflichtung auf Vertraulichkeit.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: 76133 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]