Rohr- und Tiefbau der Fernwärmeanbindung DN 1000 RUN Mannheim Rheinau
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rohr- und Tiefbau der Fernwärmeanbindung DN 1000 RUN Mannheim Rheinau
MVV Netze GmbH beabsichtigt im Auftrag der MVV Energie AG den Neubau einer ca. 1,85 km langen Fernwärme-Transportleitung in Mannheim Rheinau Rhenaniastraße.Verlegt wird ein Kunststoffmantelrohr DN1000, AD 1 200 mm Normreihe 1.Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen im Rohr- und Tiefbau.
Bau einer ca. 1,85 km langen Fernwärme-Transportleitung mit der Querverbindung von RUN Grassmannstraße bis zur bestehenden TL-Nord Rhenaniatsraße Höhe Altriperstraße. Verlegt wird Kunststoffmantelrohr (KMR) Normreihe 1. Das System (KMR-Rohre) wird vom AG beigestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen (Teilnahmeanträge ausschl. per-E-Mail an [gelöscht]):
1. Nachweis, dass bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften eine Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung besteht (nur bei Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften),
2. (Eigen-)Erklärung, dass keine Steuer- oder Abgabeschulden vorliegen,
3. (Eigen-)Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger,
4. Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers(max.6 Monate alt),
5. Kopie der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (max. 6 Monate alt),
6. (Eigen-)Erklärung, dass keine Insolvenz oder Liquidation beantragt oder eröffnet ist oder für die Mitglieder der Bietergemeinschaft beantragt oder eröffnet ist,
7. (Eigen-)Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
8. (Eigen-)Erklärung, dass alle Angaben in der Bewerbung wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht.
Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen (Teilnahmeanträge ausschl. per-E-Mail an [gelöscht]):
Auflistung der erbrachten Leistungen und der diesbezügliche Umsatz (Geschäftsberichte) des Unternehmens in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern es sich hierbei um Leistungen handelt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen sind einzubeziehen.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht.
Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen (Teilnahmeanträge ausschl. per-E-Mail an [gelöscht]):
1. Referenzliste mit realisierten Projekten, vergleichbar mit den in dieser Ausschreibung angefragten Leistungen. Insbesondere FW-Großrohrverlegungen und Gleispressungen in den letzten 5 Jahren mit der Angabe von Nennweite, Länge, die eingesetzte verantwortliche Fachaufsicht in den einzelnen Projekten, eingesetztes System, Ort der Leistungserbringung und Auftraggeber.
2. Nachweis der folgenden vollständigen Zertifizierungen (Zertifikate müssen spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. In dem Falle in dem Sie zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht vorliegen, ist zumindest der Antrag auf Zertifizierung vorzulegen):
— G1, W1 gemäß DVGW GW 301,
— FW1 - st gemäß AGFW 601,
— Nachweis GW 15 für Nachumhüllungen von Rohrleitung,
— Nachweis, dass die eingesetzten Erdbaumaschinenführer über eine gültige Schulung nach DVGW GW 129 (H) verfügen,
— Nachweis der Mindestanforderungen für Bauunternehmen im Leitungstiefbau nach DVGW GW 381 (A).
3. Das eingesetzte aufsichtführende Personal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und sich einwandfrei mit den Ansprechpartnern des Auftraggebers artikulieren können. D.h. sie sind in der Lage Alltagskommunikation zu betreiben, können Sachverhalte um das Aufgabengebiet vollständig und verständlich erklären und alle diesbezüglichen Fragen eigenständig beantworten. ((Eigen-)Erklärung),
4. Nachweis über die dem Unternehmen für die Ausführung der vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung. (Übersicht über den vorhandenen Maschinen und Fuhrpark für Rohr- und Tiefbau),
5. Nachweis der ISO-Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement und DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsystem (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften genügt die Zertifizierung eines Mitglieds der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft),
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht.
Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.
Zahlungsbedingungen werden im Verhandlungsverfahren geregelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Punkt IV.2.2) genannte Termin bezieht sich auf den Abgabetermin für Teilnahmeanträge!
Diese sind per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.