Rohr- und Tiefbau der Fernwärmeanbindung DN 1000 RUN Mannheim Rheinau
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rohr- und Tiefbau der Fernwärmeanbindung DN 1000 RUN Mannheim Rheinau
MVV Netze GmbH beabsichtigt im Auftrag der MVV Energie AG den Neubau einer ca. 1,85 km langen Fernwärme-Transportleitung in Mannheim Rheinau Rhenaniastraße.Verlegt wird ein Kunststoffmantelrohr DN1000, AD 1 200 mm Normreihe 1.Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen im Rohr- und Tiefbau.
Bau einer ca. 1,85 km langen Fernwärme-Transportleitung mit der Querverbindung von RUN Grassmannstraße bis zur bestehenden TL-Nord Rhenaniatsraße Höhe Altriperstraße. Verlegt wird Kunststoffmantelrohr (KMR) Normreihe 1. Das System (KMR-Rohre) wird vom AG beigestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohr- und Tiefbau der Fernwärmeanbindung DN 1000 RUN Mannheim Rheinau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Punkt IV.2.2) genannte Termin bezieht sich auf den Abgabetermin für Teilnahmeanträge!
Diese sind per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.