Beratungsleistung Projektmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 110-2021-0005
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung Projektmanagement
Beratungsleistung Projektmanagement für die Baumaßnahme „Sanierung Hauptverwaltung“ der Stuttgarter Straßenbahnen AG.
Stuttgarter Straßenbahnen AG
Schockenriedstraße 50
70565 Stuttgart
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) beabsichtigt die Sanierung ihres Hauptverwaltungsgebäudes mit rd. 470 Mitarbeitern in den KGR 300 und KGR 400 durchzuführen.
Gegenstand der Planungsaufgabe ist die Sanierung der Hauptverwaltung der SSB in 2 Stufen.
Die 1. Stufe der Baumaßnahme beinhaltet vom Grundsatz:
— Energetische Sanierung nach GEG Vorgabe,
— Strangsanierung,
— Baumängelbeseitigung,
— Erneuerung der Kantinen-Küche.
In der 2. Stufe der Baumaßnahme sind optional durchführbare Pakete wirtschaftlich zu untersuchen:
— „Leuchtturmprojekt“ im Sinne des Stuttgarter Klimaschutzkonzeptes,
— Erweiterung / Aufstockung (wo sinnvoll/wirtschaftlich),
— Schaffung zeitgemäßer Arbeitsplätze mit:
—— Arbeitsplatzkonzept für alle Büroflächen,
—— Bürokonzepte entsprechend Bedarf bzw. Anforderungen der Organisationseinheiten,
—— Flächen effizienter nutzen,
—— Schaffung ausreichender Anzahl von (Tageslicht-) Besprechungsräumen,
— Abbildung des Bauablaufkonzeptes.
Hierzu wird zur Unterstützung ein Projektsteuerer benötigt. Die Unterstützungsleistungen sind die Handlungsbereiche A-E und die Projektstufen 1-5.
Das folgende Leistungsbild gliedert sich in Anlehnung an die Handlungsbereiche der AHO Fachkommission und erstreckt sich über alle Projektstufen. Die zu erbringenden Leistungen wurden entsprechend den Anforderungen der SSB definiert.
1) Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO 2020/DVP
1. Handlungsbereiche
— A (Organisation, Information, Koordination, Dokumentation),
— B (Qualitäten und Quantitäten),
— C (Kosten und Finanzierung),
— D (Termine, Kapazitäten und Logistik),
— E (Verträge und Versicherungen).
2. Projektstufen
— 1 (Projektvorbereitung),
— 2 (Planung),
— 3 (Ausführungsvorbereitung),
— 4 (Ausführung),
— 5 (Projektabschluss).
Optionale Verlängerung bis Ende 2026
Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl werden ggf. mehr als 3 Bewerber zugelassen.
Die Option ist abhängig von der Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Maßnahmenpakets der Stufe 2.
Die stufenweise Beauftragung ist wie folgt vorgesehen die Projektstufen 1-5.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Firmenangaben zur Verfügung.
2. Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2.)
3. Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt – LTMG).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4. Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
5. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Spätestens mit der Abgabe des Angebots ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
1. Der Auftragnehmer hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftung spätestens bei Auftragserteilung nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits) zu nennen. Die Deckungssumme je Schadenereignis pauschal für Personen-und Sachschäden im Rahmen der Betriebshaftpflicht muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Bei Vermögenschäden muß die Versicherungssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
2. Der Auftragnehmer ist zur sofortigen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn die Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht.
3. Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Zahlungen können vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
4. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt durch Umfang und Höhe seines Versicherungsschutzes unberührt
2)
Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
— Über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
3)
Vorlage von Bescheinigungen, dass:
— Das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate) beigefügt ist.
4)
Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
— Keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) im Tätigkeitsfeld der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Referenzen Unternehmen
Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, mindestens 2 erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte (vollständig abgenommen), nicht älter als 5 Jahre, für Kunden innerhalb der EU, der Schweiz oder dem vereinigten Königreich Großbritannien vorlegen, welches darstellt, dass der jeweilige Referenzauftrag mindestens folgende Leistungen enthalten hat:
Geben Sie 2 Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Projektsteuerung unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit ausführlicher Beschreibung des Projekts und der
Mindestbedingungen:
— Ein Referenzprojekt muss eine Sanierungsmaßnahme sein,
— Der Bewerber muss bei beiden Referenzprojekten mit den Projektstufen 1 bis 5 beauftragt sein,
— Der Bewerber muss bei beiden Referenzprojekten mit den Handlungsbereichen A bis E beauftragt,
— Die Projektstufe 4 muss nach dem 1.1.2015 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags Vollständig erbracht worden sein,
— Der Bewerber muss angeben, ob die Ausschreibungen der Bauleistungen europaweit nach VOB/A-EU oder national nach VOB/A waren,
— Der Bewerber muss angeben, ob er bereits für eine Öffentliche Einrichtung der Stadt, Land oder Bund tätig war (gemäß § 99 GWB).
Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Auftragsvolumen,
— Zeitpunkt der Endabnahme des Referenzprojektes,
— Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mail-Adresse.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3,
— Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen,
— Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Im Übrigen s. II.2.9.
Wird in den Vergabeverhandlungen vereinbart
Die Zahlungsbedingungen sind Bestandteil der Angebotsverhandlung.
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt.
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4. Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
6. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7. Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland