Theatergastronomie und Kantinenbetrieb
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.staatstheater-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Theatergastronomie und Kantinenbetrieb
Auftragsgegenstand ist die Vergabe der Theatergastronomie (Foyergastronomie) in allen Spielstätten der Staatstheater sowie die Mitarbeiterverpflegung in der Theaterkantine.
Oberer Schloßgarten 6
70173 Stuttgart
Daneben weitere Erfülungsorte innerhalb Stuttgarts.
Auftragsgegenstand ist die Vergabe der Konzession zum Betreiben der Theatergastronomie (Foyergastronomie) in allen Spielstätten der Staatstheater sowie der Mitarbeiterverpflegung in der Theaterkantine.
Die Laufzeit ist zur Erprobung befristet.Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um 4 Jahre, sofern der Vertrag vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 9 Monaten gekündigt wird. Das Fortbestehen der Leistung bis 31.7.2028 ist ausdrückslich erwünscht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters:
a) dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
b) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
c) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB aus-zuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
d) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
e) dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachkommt und
Kein Verstoß diesbezüglich durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Nachweise über die regelmäßige und rechtzeitige Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sind dem Angebot beizufügen.
f) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen mindestens ansatzweise vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; (Zur Vergleichbarkeut gelten die Vorgaben unter III.1.3) „Mindestandards“ entsprechend.),
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird ein Mindest-Gesamtumsatz (Umsatz sämtlicher eigener Betriebe des Bewerbers) von einer Million Euro (netto) pro Jahr in den vergangenen 3 Geschäftsjahren vorausgesetzt. Der Konzessionsgeber gestattet hierfür auch die Hinzurechnung von sog. Corona-Hilfen.
Höhere Umsätze werden mit einem Punktesystem zur Bestenauswahl im Teilnahmewettbewerb bewertet:
— Umsätze, die in 2 von 3 Jahren mit [Betrag gelöscht] EUR über dem Mindestwert liegen – 1 Punkt,
— Umsätze, die in 3 von 3 Jahren mit [Betrag gelöscht] EUR über dem Mindestwert liegen, oder Umsätze, die in 2 von 3 Jahren mit [Betrag gelöscht] EUR über dem Mindestwert liegen – 2 Punkte,
— Umsätze, die in 3 von 3 Jahren mit [Betrag gelöscht] EUR über dem Mindestwert liegen, oder Umsätze, die in 2 von 3 Jahren mit [Betrag gelöscht] EUR über dem Mindestwert liegen – 3 Punkte,
— Umsätze, die in 3 von 3 Jahren mit [Betrag gelöscht] EUR über dem Mindestwert liegen, oder Umsätze, die in 2 von 3 Jahren mit [Betrag gelöscht] EUR über dem Mindestwert liegen – 4 Punkte,
— Umsätze, die in 3 von 3 Jahren mit [Betrag gelöscht] EUR über dem Mindestwert liegen, oder Umsätze, die in 2 von 3 Jahren mit [Betrag gelöscht] EUR über dem Mindestwert liegen – 5 Punkte.
a) Benennung der Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (abgeschlossene Geschäftsjahre),
b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 3 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung mindestens ansatzweise vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. (Vgl. dazu unten Mindeststandards) Erwartet werden diesbezüglich mindestens 1 und höchstens 3 Referenzen mit folgenden Angaben:
— Name des Auftraggebers,
— Benennung des Ansprechpartners (vorbehalten),
— Bezeichnung und Standort der Referenz,
— Kurzbeschreibung der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation.
Als ansatzweise vergleichbar gelten Referenzen aus dem Bereich „nur“ Kantine oder „nur“ Veranstaltungs-Catering.
Als annähernd vergleichbar gelten Referenzen aus dem Bereich Publikumsbewirtung in Theater, Oper o. ä. (Veranstaltungen mit einer Kapazität von mind. 500 Personen) sowie folgende Kombinationen:
— öffentliche Gastronomie und Publikumsbewirtung in Theater, Oper, Konzerthaus u. ä.
— öffentliche Gastronomie und Veranstaltungs-Catering,
— Kantine und Veranstaltungs-Catering.
Als voll vergleichbar gelten Referenzen aus der Kombination von Kantinenbetrieb und Publikumsbewirtung in Theater, Oper (Veranstaltungen mit einer Kapazität von mind. 500 Personen)
Zur Bestenauswahl im Teilnahmewettbewerb werden ansatzweise vergleichbare Referenzen (A) mit 1 Punkt bewertet, annähernd vergleichbare Referenzen (B) mit 3 Punkten und voll vergleichbare Referenzen (C) mit 5 Punkten.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, die genannten Referenzgeber zu kontaktieren und eine einschätzende Wertung anzufragen.
Bei negativer Wertung durch einen Referenzgeber erhält der Bewerber einen Punktabzug im Rahmen des oben genannten Systems. Das bedeutet, dass in diesem Fall für eine Referenz der Kategorie A 0 Punkte vergeben würden, bei einer Referenz der Kategorie B 2 Punkte und bei einer Referenz der Kategorie C 4 Punkte.
Von maximal 3 vorgelegten Referenzen des Bewerbers wertet der Konzessionsgeber nur die Referenz mit der höchsten Punktzahl (max. 5 Punkte) für die Bestenauswahl.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
Von den geeigneten Bewerbern werden die drei Besten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Sollte es einen Punktgleichstand zwischen mehreren Bewerbern geben, werden ggfs. mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Bestenauswahl erfolgt dabei nach den Kriterien „Referenzen“ und „Umsatz“. Erläuterungen dazu finden sich unter „Mindestanforderungen“ zu III.1.3) und III.1.2) dieser Bekannmachung.
2. Allgemeine Hinweise:
a) Eignungsunterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerber/Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
c) Das Angebot muss vom Bieter unterzeichnet bis zum Schlusstermin für die Einreichung von Angeboten unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes „Angebot“ mit allen mit dem Angebot vorzulegenden Angebotsbestandteilen in elektronischer Form über die Plattform eingereicht werden.
d) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland