Abrufrahmenvereinbarungen für Trockeneis und Flaschengase Referenznummer der Bekanntmachung: FKF 2021-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrufrahmenvereinbarungen für Trockeneis und Flaschengase
Abrufrahmenvereinbarungen für Trockeneis (Los 1) und Flaschengase (Los 2).
Abrufrahmenvereinbarung Trockeneis
Alle derzeitigen sowie ggf. künftigen bundesdeutschen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., sowie ein Institut in den Niederlanden.
Abrufrahmenvereinbarung über die Belieferung der in II.2.3) genannten Einrichtungen mit Trockeneis in unterschiedlichen Lieferformen, inkl. der Anlieferung in geeignten Behältern, sowie falls nicht an der jeweiligen Einrichtung vorhanden, Bereitstellung der Behälter zur Lagerung. Der Auftragnehmer muss außerdem seine Produkte in den elektronischen Katalog des Auftraggebers einstellen.
Das geschätzte Abnahmevolumen pro Jahr beträgt ca. 171 000 kg. Das maximal in den Wettbewerb gestellte jährliche Abnahmevolumen beläuft sich auf ca. 190 000 kg. Die maximale in den Wettbewerb gestellte Abnahmemenge pro Jahr enthält einen Aufschlag von 10 % um Schwankungen Rechnung zu tragen. Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-) Bestellverpflichtung des Auftraggebers.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzung zu II.2.3):
Außerdem die nachfolgend genannten, rechtlich selbständigen Organisationen, an denen die MPG beteiligt ist oder mit denen sie in wissenschaftlicher oder sonstiger Weise assoziiert ist:
— Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH,
— Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (rechtsfähige Stiftung),
— Stiftung caesar,
— Ernst Strüngmann Institut gGmbH.
Weitere Details s. Vergabeunterlagen.
Abrufrahmenvereinbarung Flaschengase
Alle derzeitigen sowie ggf. künftigen bundesdeutschen Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V..
Abrufrahmenvereinbarung über die Belieferung der in II.2.3) genannten Einrichtungen mit technischen und medizinischen Gasen in unterschiedlichen Reinheiten und Behältergrößen-und arten, einschließlich der Bereitstellung der Behälter.
Das geschätzte jährliche Abnahmevolumen beträgt 65 876,9 m3, 58 160,5 kg, 411 g, 936 L. Die maximale in den Wettbewerb gestellte Abnahmemenge pro Jahr enthält einen Aufschlag von 10 % um Schwankungen Rechnung zu tragen. Dieses beläuft sich auf 72 464 m3, 63 977 kg, 452 g, 1 030 L. Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-) Bestellverpflichtung des Auftraggebers.
Details zu Gasarten und Behältern sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftragnehmer muss außerdem seine Produkte in den elektronischen Katalog des Auftraggebers einstellen.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzung zu II.2.3):
Außerdem die nachfolgend genannten, rechtlich selbständigen Organisationen, an denen die MPG beteiligt ist oder mit denen sie in wissenschaftlicher oder sonstiger Weise assoziiert ist:
— Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH,
— Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (rechtsfähige Stiftung),
— Stiftung caesar,
— Ernst Strüngmann Institut gGmbH.
Weitere Details s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abrufrahmenvereinbarung Trockeneis
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pullach
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abrufrahmenvereinbarung Flaschengase
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40235
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Vergabebekanntmachung erkennbar sind, müssen innerhalb einer Frist von dreißig Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer durch einen entsprechenden Vergabenachprüfungsantrag geltend gemacht werden. Vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens steht es einem am Auftrag interessierten Unternehmen frei, die Verletzung von Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle zu rügen; die vorgenannte Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrags bleibt jedoch unberührt.