Rahmenvereinbarung zur Entwicklung von Software-Modulen zur Kapazitätsplanung inklusive Serviceleistungen für den Südwestrundfunk
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Entwicklung von Software-Modulen zur Kapazitätsplanung inklusive Serviceleistungen für den Südwestrundfunk
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber führt in seiner Hauptabteilung „Herstellung und Produktionswirtschaft“ und den entsprechenden Bereichen des Produktionsbetriebs regelmäßige Kapazitätsplanungen durch. Diese Aufgaben werden bisher mit diversen Software-Werkzeugen, vorrangig mit Werkzeugen aus Microsoft 365 und hauptsächlich tabellenbasiert, vorgenommen. Der Auftraggeber hat bereits seit längerer Zeit festgestellt, dass die auf diesen Grundlagen basierenden Prozesse nicht mehr wirtschaftlich sind. Er hat sich deshalb dazu entschlossen, Software-Module zur rundfunkspezifischen Kapazitätsplanung zu beschaffen und einzuführen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, Software-Module zur Kapazitätsplanung entwickeln zu lassen, die mindestens folgende grundlegenden Anforderungen erfüllen:
— Eigenkapazitätsermittlung – Ermittlung von eigenen Kapazitäten,
— Bedarfsabgleich – Abgleich des Bedarfs mit den eigenen Kapazitäten,
— Simulation – Durchführen von Simulationen mit Daten der Haushaltsplanung,
— Kontingentierung – Planung von produktionsrelevanten Ressourcen in standardisierten Produktionseinheiten.
Die zu entwickelnden Software-Module zur Kapazitätsplanung müssen auf einer Low-Code-Plattform entwickelt werden, jedoch ohne die verwendete Low-Code-Plattform lauffähig sein. Sie müssen als eigenständiger Java-Source Code zur Verfügung stehen. Weder für die Low-Code-Plattform noch für die darauf entwickelten Software-Module zur Kapazitätsplanung dürfen Lizenzgebühren entstehen.
Die neuen Software-Module zur Kapazitätsplanung müssen implementiert und das Personal geschult werden. In der Betriebsphase der neuen Software zur Kapazitätsplanung, dem Regelbetrieb, müssen Serviceleistungen, d .h. Unterstützungsleistungen und Leistungen zur Software-Pflege, für einen Zeitraum von 24 Monaten mit optionalen Verlängerungen erbracht werden.
Optionale Verlängerung der Serviceleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens wurden folgende Möglichkeiten der Markterkundung genutzt:
— Erfahrungswerte aus bisherigen Projekten,
— Informationsanfragen bei Unternehmen,
— Recherche im Internet,
— Erfahrungen des Fachbereichs auf diesem Fachgebiet.
Die aus der Markterkundung resultierende wesentliche Erkenntnis war, dass nur eine einzige Low-Code-Plattform den Anforderungen zur Bereitstellung und Nutzung sowie den technischen Anforderungen genügt. Im Ergebnis musste der Auftraggeber feststellen, dass die von Anfang an in der Beschaffungsplanung und in der Bedarfsermittlung formulierten fach- und sachgerechten Anforderungen nur von einem einzigen Hersteller erfüllt werden können.
Aufgrund seiner ausführlichen Markterkundung und der technischen Notwendigkeit, zur Erfüllung der fachlichen und sachlichen Anforderungen die Low-Code-Plattform eines bestimmten Herstellers einsetzen zu müssen, hat der Auftraggeber festgestellt, dass der Auftrag nur von einem einzigen Unternehmen, dem Hersteller „Scopeland Technology GmbH“ erfüllt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Nach der Recherche des Auftraggebers gibt es keine Alternative oder Ersatzlösung für die Entwicklung von Software-Modulen zur Kapazitätsplanung.
Somit ist der Ausnahmetatbestand gemäß §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV erfüllt. Das Vergabeverfahren wird deshalb als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]