S21; PFA 1.6a- Abfangung Bruckwiesenweg Brücke
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE30
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21; PFA 1.6a- Abfangung Bruckwiesenweg Brücke
Bei der Verlängerung des zweigleisigen Tunnels in Richtung Obertürkheim ist die Bruckwiesenwegbrücke mit den bergmännischen Vortriebsleistungen zu unterfahren. Dafür werden ergänzende und besondere Abfangungen der Bestandsbrücke erforderlich. Es werden auf Grund der geologischen Randbedingungen Bohrpfahlarbeiten unter der Brücke notwendig, die zur Absicherung der bestehenden Brückenpfeiler mit den erforderlichen Hilfsstützen die Bestandsbrücke sichern.
Stuttgart-Obertürkheim
Für die Unterfahrung der Stahlbetonbrücke mit den beiden Tunnelröhren nach Obertürkheim müssen bestehende Gründungspfähle (Bohrpfähle) der Brücke in schwierigen geologischen Verhältnissen abgefangen bzw. über den Tunnelquerschnitt abgetragen werden. Dabei wird es notwendig auf Grund der geologischen Besonderheiten sowie durch Vorgaben der Landeshauptstadt Stuttgart zum Erhalt der Brücke, eine untertägige Abfangung umzusetzen. Die ursprüngliche hierfür erstellte Planung bei der bergmännischen Unterfahrung sah eine Sicherung der bestehenden Bohrpfähle der Brückenstützen mittels eines horizontalen Düsenstrahlverfahrens (DSV) vor. Die DSV-Säulen sollten horizontal aus dem Vortrieb heraus hergestellt werden und als ein Art Fundament seitlich und unterhalb der Pfahlenden der bestehenden Gründungspfähle agieren.
Im Zuge der weiteren Untersuchung des Bereiches hat sich herausgestellt, dass die genannten Anforderungen durch ein DSV-Verfahren nicht nachhaltig sicherstellt werden können. Daraufhin wurden weitere Ausführungsvarianten ermittelt. Auf Grundlage der Variantenuntersuchungen und der Empfehlungen des tunnelbautechnischen Gutachters hat sich als einzig technische Möglichkeit die obertägige Abfangung mittels Bohrpfählen mit Hilfsstützenkonstruktion herausgestellt.
Die Umsetzung wurde auf Grundlage der technischen Randbedingung sowie insbesondere der gestellten Anforderungen des Planers bei mehreren Spezialtiefbauunternehmen abgefragt. Im Ergebnis dieser Abfragen ist nur ein Unternehmen in der Lage die Bauleistungen unter den gegebenen Anforderungen auszuführen. Hierzu liegt ein Angebot der Firma Wayss & Freitag, Wiesenstraße 21A II, 40549 Düsseldorf vor.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Für die Unterfahrung der Stahlbetonbrücke mit den beiden Tunnelröhren nach Obertürkheim müssen bestehende Gründungspfähle (Bohrpfähle) der Brücke in schwierigen geologischen Verhältnissen abgefangen bzw. über den Tunnelquerschnitt abgetragen werden. Dabei wird es notwendig auf Grund der geologischen Besonderheiten sowie durch Vorgaben der Landeshauptstadt Stuttgart zum Erhalt der Brücke, eine untertägige Abfangung umzusetzen. Die ursprüngliche hierfür erstellte Planung bei der bergmännischen Unterfahrung sah eine Sicherung der bestehenden Bohrpfähle der Brückenstützen mittels eines horizontalen Düsenstrahlverfahrens (DSV) vor. Die DSV-Säulen sollten horizontal aus dem Vortrieb heraus hergestellt werden und als ein Art Fundament seitlich und unterhalb der Pfahlenden der bestehenden Gründungspfähle agieren.
Im Zuge der weiteren Untersuchung des Bereiches hat sich herausgestellt, dass die genannten Anforderungen durch ein DSV-Verfahren nicht nachhaltig sicherstellt werden können. Daraufhin wurden weitere Ausführungsvarianten ermittelt. Auf Grundlage der Variantenuntersuchungen und der Empfehlungen des tunnelbautechnischen Gutachters hat sich als einzig technische Möglichkeit die obertägige Abfangung mittels Bohrpfählen mit Hilfsstützenkonstruktion herausgestellt.
Die Umsetzung wurde auf Grundlage der technischen Randbedingung sowie insbesondere der gestellten Anforderungen des Planers bei mehreren Spezialtiefbauunternehmen abgefragt. Im Ergebnis dieser Abfragen ist nur ein Unternehmen in der Lage die Bauleistungen unter den gegebenen Anforderungen auszuführen. Hierzu liegt ein Angebot der Firma Wayss & Freitag, Wiesenstraße 21A II, 40549 Düsseldorf vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/