Erneuerung des Vertriebssystems
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung des Vertriebssystems
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH muss aus verschiedenen Gründen Ihr Vertriebssystem "PT120" erneuern. Nachdem hierzu ein sog. BluePrint erfolgt ist, wird nun die Umsetzung vergeben.
Mannheim
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant eine Erneuerung ihres zentralen Vertriebssystems. Für diesen Schritt ist ein umfangreicher Release-Wechsel erforderlich. Das zentrale Kundenmanagementsystem basiert auf SAP und kann modifikationsfrei in das SAP ERP integriert werden.
Nach Abschluss des Releasewechsels besteht für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH die Option diverse Schnittstellen/Anbindungen sowie Weiterentwicklungsleisten inkl. Wartung zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die rnv setzt in allen kaufmännischen Belangen auf SAP-Systeme (FI/CO, PM, MM, SD etc.). Zur Integration in die bestehende Systemlandschaft dient eine SAP-Basis als zwingende Anforderung für ein neues Vertriebshintergrundsystem. Bei der marktorientierten Wettbewerbserkundung bot nur ein Bieter ein SAP basierte Produkt an, das nicht nur spezifisch für Verkehrsunternehmen des ÖPNV konzipiert wurden, sondern auch regelmäßig auf branchenspezifische Anforderungen, mit in den Standard überführten Weiterentwicklungen, reagiert. Als Anbieter des Nachfolgesystems bietet dieser darüber hinaus umfassende Erfahrung in der Begleitung der Einführung inkl. eines klaren Ablaufplans mit realistischer Zeit- und Ressourcenplanung. Die Datenbases, sowie die technische Anforderung an Schnittstellen sind bekannt. Ein eigens zu diesem Zweck entwickeltes Migrationskonzept wurde am Markt erprobt und kontinuierlich weiterentwickelt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.