NBS Wendlingen-Ulm, Bahntechnik/Oberbau -17FEI26080 Los 1 + 2 –GU-BTO 3 + 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26080
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Wendlingen-Ulm, Bahntechnik/Oberbau -17FEI26080 Los 1 + 2 –GU-BTO 3 + 4
NBS Wendlingen-Ulm, Bahntechnik/Oberbau -17FEI26080 Los 1 + 2 –GU-BTO 3 + 4
Stuttgart
NBS Wendlingen-Ulm, Bahntechnik/Oberbau -17FEI26080 Los 1 + 2 –GU-BTO 3 + 4.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris – Straßburg – Stuttgart – Wien – Bratislava“ Korridor Rhein – Donau im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TENtec), hier: Abschnitt Wendlingen-Ulm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
NBS Wendlingen-Ulm, Bahntechnik/Oberbau -17FEI26080 Los 1 + 2 –GU-BTO 3 + 4
Nationale Identifikationsnummer: AT34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bregenz
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Postleitzahl: 6900
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.rhombergrail.com
Nationale Identifikationsnummer: AT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Linz
NUTS-Code: AT31 Oberösterreich
Postleitzahl: 4020
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.swietelsky.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Betonlogistik Albabstiegstunnel/Entsorgung Restbeton (GTP, MFS) GU4 OBB
Nationale Identifikationsnummer: AT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bregenz
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Postleitzahl: 6900
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.rhombergrail.com
Nationale Identifikationsnummer: AT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Linz
NUTS-Code: AT31 Oberösterreich
Postleitzahl: 4020
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.swietelsky.com
MKA 010: Aufgrund abweichender Umfeldverhältnisse gegenüber dem Soll-Zustand im AAT, welche sich in der LöWa entlang des Banketts widerspiegelt, war dem AG vorher eine Einschränkung der Fahrbahnspur nicht bekannt. Dies führte dazu, dass ein herkömmlicher Fahrmischer die Einbaustelle an den Fahrbanhmischer nicht erreichen konnte und kleinere Fahrmischer eingesetzt werden mussten.
Durch die Umstellung auf kleinere Fahrmischer ist der Gesamtcharakter des Auftrages unverändert. Die Leistung wird weiterhin wie gefordert erbracht. Es erfolgt lediglich eine marginal abweichende betonförderung.