Lieferung und Installation eines ESI-Triple Quadrupole LC/MS mit Applikationstraining
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 5600-1535
Fax: +49 721 / 5600-1676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation eines ESI-Triple Quadrupole LC/MS mit Applikationstraining
Lieferung und Installation eines ESI-Triple Quadrupole LC/MS mit Applikationstraining und folgenden Spezifikationen:
— UHPLC-Anlage und ESI-Triple Quadrupole Massenspektrometer stammen von dem gleichen Hersteller,
— Der obere Druckbereich der UHPLC-Anlage liegt bei 1 300 bar,
— Der obere Massenbereich des ESI-Triple Quadrupole Massenspektrometers erreicht m/z 3 000,
— Der Austausch der Transferkapillare ist ohne Vakuumbruch möglich.
Karlsruhe
Siehe II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Lieferung und Installation eines ESI-Triple Quadrupole LC/MS kann nur durch die Fa. Agilent Technologies Sales & Services GmbH & Co. KG erfolgen:
— Es handelt sich um das einzige High-End Gerät gängiger Hersteller, das einen Massenbereich bis m/z 3 000 abdeckt,
— Die Reinigung des vorderen Ionenpfades (Transferkapillare) ist ohne Vakuumbruch möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung und Installation eines ESI-Triple Quadrupole LC/MS mit Applikationstraining
Ort: Waldbronn
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.