Wasserwerk Mörscher Wald: Los 17 Rückbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-karlsruhe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.stadtwerke-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wasserwerk Mörscher Wald: Los 17 Rückbauarbeiten
Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Leistungen zur Geländefreimachung im Bereich des stillgelegten Wasserwerks Mörscher Wald. Hierzu gehört der Ausbau von Betriebseinrichtungen (Pumpen, Filteranlagen, Rohrleitungen, Druckstoßkessel usw.), der Abbruch der Betriebsgebäude (Pumpen- und Schalthaus, Enteisenung, Absetzbecken, Reinwasserbehälter usw.), die Entsiegelung befestigter Flächen, der Ausbau von erdverlegten Leitungen (Rohrleitungen, Elektroleitungen) sowie die Verfüllung der Baugruben.
Rheinstetten bei Karlsruhe
Die Stadtwerke Karlsruhe haben im Hinblick auf die zukünftige Kapazitätsanpassung neben dem stillgelegten Wasserwerk Mörscher Wald ein komplett neues, leistungsfähigeres Wasserwerk entsprechend dem Stand der Technik errichtet. Das stillgelegte alte Wasserwerk soll nach Inbetriebnahme des neuen Wasserwerkes zurückgebaut werden. Die gegenständliche Ausschreibung zur Geländefreimachung im Bereich des alten Wasserwerks umfasst folgende Leistungen (ca. Angaben, nicht abschließend):
— Demontage von Betriebseinrichtungen:
—— Hochdruckpumpen mit Antrieben,
—— Saug- und Druckleitungen bis DN 600, einschl. Armaturen, Gesamtlänge ca. 300 m,
—— Schaltschränke, Schalttafeln, Umspanner, Hochspannungsschaltanlage, Gesamtlänge ca. 70 m,
—— Filterbehälter (ca. 120 m3) 6 Stück; Oxidationskessel ca. 70 m3; Druckwindkessel (ca. 20 m3) 2 Stück,
— Abbruch von Betriebsgebäuden,
—— Pump- und Schalthaus, BRI ca. 7 700 m3,
—— Enteisenung, BRI ca. 1 700 m3,
—— Reinwasserbehälter, BRI ca. 5 400 m3
—— Absetzbecken, Gesamtfläche ca. 540 m2, BRI ca. 1 800 m³,
—— Schachtbauwerke bis 5 u. GOK, Gesamt-BRI ca. 1 000 m3,
— Ausbau von erdverlegten Rohrleitungen und Elektrokabeln,
—— DN 100 - 200, ca. 350 m,
— — DN 300 - 1 000, ca. 400 m,
—— Elektrokabel (in Bündeln), Stranglänge ca. 600 m,
— Rückbau von Oberflächenbefestigungen,
—— Asphaltflächen (teilweise kohlenteerhaltig) ca. 4 200 m2,
—— Pflaster- und Betonflächen ca. 250 m2,
— Verfüllung von Gruben ca. 9 500 m3,
— Geländeprofilierung, Vegetationsschicht herstellen, Raseneinsaat, ca. 10 000 m2,
— Herstellung Wirtschaftsweg (Deckschicht ohne Bindemittel) ca. 1 100 m2.
Soweit im Rahmen des Bauablaufs erforderlich, kann sich die Ausführungszeit verändern.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den 3 Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift,Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters,
— Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als 3 Monate),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs. 4 und
§ 124 Abs. 1 GWB — Eigenerklärung das für das Unternehmen oder dessen geschäftsführende Personen keine Einträge im Gewerbezentralregister vorliegen,
— Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird,
— Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter der o. a. URL zur Verfügung.
— Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber gilt als geeignet, wenn der jährliche, durchschnittliche Umsatz mindestens das doppelte des Auftragswerts beträgt,
— schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird,
— Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervorgeht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist,
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Regelungen auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter der o. a. URL zur Verfügung.
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
— Nachweis der erfolgreichen Durchführung von mindestens 2 Projekten mit vergleichbaren Leistungen und einem Gesamtauftragswert von mindestens jeweils TEUR 500 in den letzten 3 Jahren,
— Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 und DGUV Regel 101-004, Nachweis der Fachkunde nach TRGS 521 und TRGS 524,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den 4 Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen.
— Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
— Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, soweit ergänzende Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, können diese unter der URL www.subreport.de/E62738958 abgerufen werden.
2. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die URL www.subreport.de/E62738958 abzugeben.
3. Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
7. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
8. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung,
Die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
9. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]