Entwicklung und Integration eines DFI Management Systems
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Integration eines DFI Management Systems
Kernaufgabe des DFI Management Systems ist es, die Echtzeitinformationen aus der rnv Datendrehscheibe an alle DFI Anzeiger im Verkehrsgebiet auszubringen. Die rnv betreibt eine zunehmend heterogene Systemlandschaft aus DFI Anzeigen diverser Hersteller. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl unterschiedlicher Systeme wächst. Das zu entwickelnde DFI Management System soll durch den Einsatz des offenen Standards „Nürnberg Protokoll 2.0“ in der Lage sein, DFI Anzeigen aller Hersteller über eine Standardschnittstelle anzubinden. Die rnv erwartet dadurch eine Steigerung der Kosteneffizienz bei Interaktion, Wartung sowie eine Qualitätssteigerung bei der Versorgung mit Echtzeitdaten.
Kernaufgabe des DFI Management Systems ist es, die Echtzeitinformationen aus der rnv Datendrehscheibe an alle DFI Anzeiger im Verkehrsgebiet auszubringen. Die rnv betreibt eine zunehmend heterogene Systemlandschaft aus DFI Anzeigen diverser Hersteller. Es ist zu erwarten, dass die Anzahl unterschiedlicher Systeme wächst. Das zu entwickelnde DFI Management System soll durch den Einsatz des offenen Standards „Nürnberg Protokoll 2.0“ in der Lage sein, DFI Anzeigen aller Hersteller über eine Standardschnittstelle anzubinden. Die rnv erwartet dadurch eine Steigerung der Kosteneffizienz bei Interaktion, Wartung sowie eine Qualitätssteigerung bei der Versorgung mit Echtzeitdaten. Dadurch dass die rnv ein Zentrales Steuerungssystem für alle DFI Anzeigen betreiben will, können die Prozesse im Bereich des Störungsmanagements, der Wartung und Datenversorgung vereinfacht werden. Durch die Offenheit der Übertragungsprotokolle fördert das System zudem den Wettbewerb unter den Herstellern solcher Anlagen und ermöglicht so neue innovative Produkte im Sektor der Kundeninformation für den ÖPNV. Weitere Einzelheiten sind der Vorhabenbeschreibung zu entnehmen.
Die Auswahlentscheidung erfolgt nach dem Grad der Erfüllung der Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Von den grundsätzlich geeigneten Bewerbern werden diejenigen 4 Bewerber ausgewählt, die nach der Einschätzung des Auftraggebers die größtmögliche Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des vorliegenden Auftrags bieten.
Die Bewertung erfolgt konkret auf Grundlage der Unternehmensreferenzen. Positiv wird dabei bewertet, ob die vom Bewerber in dem Formblatt Eignungsanforderungen angegebenen Referenzprojekte ganz oder teilweise folgende Auswahlkriterien erfüllen:
— Das in der Referenz benannte DFI-Management überwacht mehr als 100 DFI-Anzeiger (ja/nein); Ja = 4 Punkte je Referenz, die diese Anforderung erfüllt,
— Das in der Referenz benannte DFI-System wird als browserbasierte Web-Anwendung betrieben (ja/nein); Ja = 2 Punkte je Referenz, die diese Anforderung erfüllt,
— Die Referenz belegt die Anwendung eines der beiden folgenden Übertragungsprotokolle(ja/nein):
—— Nürnberg-Protokoll V 1.4 (NP1.4) o Nürnberg-Protokoll V 2.0 (NP2.0) Ja = 4 Punkte je Referenz, die diese Anforderung erfüllt Alle Angaben zu den Auswahlkriterien sind in dem Referenzbogen „Projekte des Unternehmens“ zu machen. Die Erfüllung der genannten Auswahlkriterien wird für jede vom Bewerber benannte Unternehmensreferenz einzeln bewertet. Je mehr der von Bewerber angegebenen Unternehmensreferenzen die genannten Auswahlkriterien erfüllen bzw. je mehr Auswahlkriterien diese erfüllen, desto besser wird dieser Bewerber insgesamt bewertet.
Sofern unter Anwendung der vorgenannten Auswahlkriterien zwischen Bietern Gleichstand besteht, kommt es auf die höchste Anzahl der durchschnittlich überwachten DFI-Anzeiger der 2 Referenzprojekte mit den höchsten Anzahlen überwachter DFI-Anzeiger an.
Die ausgewählten Bewerber haben zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung nach LTMG einzureichen. Ein entsprechender Vordruck wird den Bietern zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 LTMG ist die unterschriebene Verpflichtungserklärung nach LTMG auch für etwaige Nachunternehmen und Verleihunternehmen mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Verfahrens optionale Leistungen festzulegen. Die Laufzeit des Projekts (36 Monate) wird ggf. ebenfalls im Laufe des Verfahrens final festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt – auch für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft – durch eine entsprechende Eigenerklärung in dem Formblatt Eignungsanforderungen. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen.
Sofern die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist dies ebenfalls im Wege einer Eigenerklärung in dem Formblatt Eignungsanforderungen anzugeben.
Der Auftraggeber wird ferner die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers überprüfen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die im Folgenden genannten Angaben und Nachweise, die der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen hat:
(1) Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens
(2) Eigenerklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
(3) Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Erhöhung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall
(1) Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag den Gesamtumsatz seines Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) anzugeben. Zusätzlich ist auch der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) für den Tätigkeitsbereich anzugeben, der Gegenstand des Auftrags ist, sofern das Unternehmen noch Umsätze aus anderen Tätigkeitsbereichen er-zielt.
Die Umsatzangaben sind durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen des den Vergabe-unterlagen beiliegenden Formblatts Eignungsanforderungen zu leisten.
(2) Eigenerklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ferner dann als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Formblatt Eignungsanforderungen zu machen.
(3) Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche insbesondere auch das IT-Haftpflichtrisiko für IT- Produkte und IT-Dienstleistungen umfasst. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben.
Die Deckungssummen dieser Betriebshaftpflichtversicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
— für Personen-, Sachschäden: 5,0 Mio. EUR,
— für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen.
Hinweise:
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
(1) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
(2) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen auf-weist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall ei-ne entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit der geforderten Mindestdeckungssumme abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber zusammen mit dem Teilnahmeantrag mind. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Eine Unternehmensreferenz ist dann mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn sie von vergleichbarer Komplexität mit dem ausgeschriebenen Auftrag ist und sich auf die Entwicklung und Inbetriebnahme eines DFI-Managementsystems bezieht oder auf die Anpassung, Implementierung und den Betrieb eines bestehenden Produkts (DFI-Standardsoftware).
Die Unternehmensreferenzen müssen darüber hinaus noch folgende Mindestanforderungen erfüllen:.
— Die DFI-Software überwacht jeweils mehr als 50 DFI-Anzeiger oder 100 Haltepunkte,
— Das DFI-Managementsystem muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages seit mindestens 12 Monaten im Produktivbetrieb sein.
Es ist wünschenswert, wenn die vom Bewerber angegebenen Referenzprojekte ganz oder teilweise die Anwendung der beiden folgenden Übertragungsprotokolle belegen:
— Nürnberg-Protokoll V 1.4 (NP1.4),
— Nürnberg-Protokoll V 2.0 (NP2.0).
Die Anwendung der beiden genannten Übertragungsprotokolle ist aber keine Mindestanforderung an die Unternehmensreferenzen.
Die erforderlichen Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind auf dem Referenzbogen „Projekte des Unternehmens“ zu machen. Dafür ist der Vordruck vollständig mit allen darin geforderten Angaben auszufüllen. Bewerber, deren Unternehmensreferenzen nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, werden nicht weiter berücksichtigt.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen sowie den Referenzbogen „Projekte des Unternehmens“ in dem Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe der Vordruck Eignungsleihe auszufüllen, sowie durch Ausfüllen des Vordrucks Haftung Eignungsleihe die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern getragene Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft sowie einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Die Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der späteren Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung zwingend das Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zu verwenden. Dieses ist vollständig ausgefüllt, von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben und eingescannt im PDF-Format mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist außerdem mit dem Teilnahmeantrag das von diesem vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Eignungsanforderungen, der Referenzbogen „Projekte des Unternehmens“ und das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Ausschlussgründe Dritte abzugeben.
Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i. S. d. § 124 GWB gegeben ist. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Diese ist in das Anschreiben Teilnahmeantrag integriert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss das Formblatt Ausschlussgründe Dritte für jedes nicht vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist außerdem für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Auch hierzu ist das Formblatt Ausschlussgründe Dritte zu verwenden. Allerdings muss dieser Vordruck nicht schon mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Es reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.