Subunternehmervertrag über die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abellio.de
Abschnitt II: Gegenstand
Subunternehmervertrag über die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen
Vergabe eines Subunternehmervertrages zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen SPNV im Stuttgarter Netz 1 Los 1 auf den Strecken Tübingen – Stuttgart Hbf und Tübingen – Mosbach-Neckarelz.
Stuttgart
Vergabe eines Subunternehmervertrages zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen SPNV im Stuttgarter Netz 1 Los 1 auf den Strecken Tübingen – Stuttgart Hbf und Tübingen – Mosbach-Neckarelz im Rahmen eines Ersatzkonzepts.
Der Auftragnehmer hat die Zugleistungen vollständig auf eigener Zugnummer, mit eigenen Betriebsmitteln, eigener Energie sowie eigenen Triebfahrzeugführern zu erbringen. Sofern aus betrieblichen Gründen Zugführer erforderlich sind, sind diese vom Auftragnehmer zu stellen. Die Serviceleistungen, insbesondere die Fahrkartenkontrolle, werden durch Personal des Auftraggebers erbracht, welches jedoch keine betrieblichen Aufgaben übernehmen kann. Die Übernahme der Trassenverantwortung (Anmeldung von Trassen und Stationshalten), Betriebsführung und Notfallmanagement obliegt dem Auftragnehmer. Hinsichtlich der Fahrzeuganforderungen wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen, das den Vergabeunterlagen zu entnehmen ist.
Die Leistungen bestehen aus einem Tagesumlauf (verkehrt werktags, außer samstags und 24./31.12.2021) sowie einem Umlauf Hauptverkehrszeit (verkehrt werktags, außer samstags und 24./31.12.2021). Die Leistungen für den Tagesumlauf sind ab dem 30.8.2021 bis zum 29.10.2021, die Leistungen für den Umlauf Hauptverkehrszeit ab dem 13.9.2021 bis zum 29.10.2021 zu erbringen.
Der Auftrag beinhaltet eine Verlängerungsoption nach einseitiger Wahlmöglichkeit durch den Auftraggeber für einen oder beide Umläufe mit einer jeweiligen Laufzeit bis zum 10.12.2021 (1.Option) sowie bis zum 14.1.2022 (2.Option).
Der Auftrag beinhaltet eine Verlängerungsoption nach einseitiger Wahlmöglichkeit durch den Auftraggeber für einen oder beide Umläufe mit einer jeweiligen Laufzeit bis zum 10.12.2021 (1.Option) sowie bis zum 14.1.2022 (2.Option).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis (jeweils in nicht beglaubigter Kopie genügt): Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
2. Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie genügt) über das Bestehen einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültigen Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG oder Beleg darüber, dass diese nach § 6f Abs. 1 AEG nicht benötigt wird. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG oder nach § 6f Abs. 1 AEG vorzulegen. Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die für die Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
3. Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie genügt) über das Bestehen einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung im Sinne von § 7a Abs. 1 AEG. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen. Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die für die Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
4. Abgabe einer Eigenerklärung pro teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Einem Verstoß gegen die in § 123 GWB genannten Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
5. Abgabe einer Eigenerklärung pro teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft), dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
6. Abgabe einer Eigenerklärung pro teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft), dass für das Unternehmen die Voraussetzungen eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
7. Abgabe einer Eigenerklärung zur Bewerberstruktur: Eigenerklärung zur Bewerberstruktur, das heißt, ob sich der Bewerber als Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft einzureichen. Mehrere Bewerber können sich unter Beachtung der Ausführungen unter III.1.8 zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit der Einreichung des Teilnahmeantrags (I) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (II) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung der Verträge zu bezeichnen (III) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer selbst erstellten Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie genügt) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme muss insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis betragen und für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die entsprechende Haftpflichtversicherung nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Vorlage einer Referenz über einen während der letzten 3 Jahre (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage einer Referenz mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Gesamtschuldnerisch haftende Gemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. z. B. KG, Beschl. v. 24.10.2013, OLG Düsseldorf, Beschl. 9.11.2011 – VIIVerg 35/11; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 1.7.2015 – VII-Verg 17/15). Wird der Auftrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung von allen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen (siehe auch Ziffer III.1.1(7) (III)).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO).
2. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 13 Abs. 1, 15 SektVO.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
4. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
5. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag sowie Bewerberfragen sind elektronisch zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
6. Fragen der Bewerber/Bieter sind über die e-Vergabe-Plattform rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist, spätestens bis zum 15.6.2021, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bewerber/Bieter versendet.
7. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellen Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber/Bieter sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerber-/Bietergemeinschaft eingereicht werden. Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
8. Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
9. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Beginn der Verkehrsdienstleistungen im SPNV.
10. Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben.
11. Die Teilnahmeanträge sind bis zu dem in Abschnitt IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
12. Der Auftraggeber strebt an, die Angebotsfrist im gegenseitigen Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern zu verkürzen. Unterbleibt eine einvernehmliche Fristfestlegung, beträgt die Angebotsfrist mindestens 10 Tage gerechnet ab dem Tag nach der Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
13. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Unterauftragnehmer einzusetzen, so ist der Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen und es sind Art und Umfang der für den Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Der Bieter hat in diesem Fall für den Unterauftragnehmer die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
14. Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) enthält eine Verpflichtung zur Bezahlung eines Mindestlohns. Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland