Durchführung der Schwerbehindertenzählung Sommer + Herbst 2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6214650
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Schwerbehindertenzählung Sommer + Herbst 2021
Durchführung der Schwerbehindertenzählung Erhebungsperiode Sommer (26.07.-15.08.2021) und Erhebungsperiode Herbst (08.11.-28.11.2021) in Ludwigshafen.
Gegenstand ist die Vergabe der Durchführung der Schwerbehindertenzählung 2021 (Zählperiode Sommer und Herbst) in Ludwigshafen. Befragung und Zählung der Fahrgäste sowie Erfassung der Fahrscheindaten.
Die Interviewer halten anonymisiert fest, wie viele Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und wie viele mit einem regulären Ausweis unterwegs sind.
Die rnv wird diese Leistungen in Kürze in einem Rahmenvertrag durch ein europaweites Vergabeverfahren ausschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Fahrgeldausfälle infolge der Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr werden auf Antrag nach §231 SGB IX
Auf Grund eines Nachweises erstattet. Durch eine Verkehrszählung wird nachgewiesen, dass das Verhältnis unentgeltlich beförderten Fahrgäste und der sonstigen Fahrgäste
Den festgelegten Prozentsatz übersteigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]