Grundstückserwerb und Errichtung Wohnpark Bretten Rechberg | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der EU VOB/A für den Investorenwettbewerb auf dem ehemaligen Gelände der Rechbergklinik Referenznummer der Bekanntmachung: IWR_Wohnpark Bretten Rechberg
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bretten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75015
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkh-kliniken.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundstückserwerb und Errichtung Wohnpark Bretten Rechberg | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der EU VOB/A für den Investorenwettbewerb auf dem ehemaligen Gelände der Rechbergklinik
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der EU VOB/A für den Investorenwettbewerb auf dem ehemaligen Gelände der Rechbergklinik. Im Einzelnen geht es um den Grundstückserwerb und die Errichtung des Wohnparks Bretten Rechberg durch einen Investor.
Bretten
In Zeiten wachsender Städte mit steigenden Miet- und Grundstückspreisen wird Liegenschaftspolitik zum zentralen Steuerungselement einer sozialgerechten Stadtentwicklungspolitik. In der Stadt Bretten – wie auch in vielen anderen Regionen Deutschlands – übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum das vorhandene Angebot. Neben verschiedenen anderen kommunalen Maßnahmen wurde das im Eigentum der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH befindliche Grundstück an der Virchowstraße, auf dem sich ehemals die Rechbergklinik bis zu ihrem Neubau am jetzigen Standort befand, für eine bauliche Entwicklung und die Schaffung von Wohnraum ausgesucht.
Das Grundstück soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Die Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH / Rechbergklinik Bretten hat sich zur Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens entschieden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, städtebauliche, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Grundstücks zu finden. Hierfür sind im Rahmen des Vergabeverfahrens Konzepte für die Neubebauung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH / Rechbergklinik Bretten sowie der Stadt Bretten auszuarbeiten, die neben der Schaffung von Wohnraum auch soziale Komponenten berücksichtigen. Neben dem Gebäudekonzept soll für den Außenbereich ein Freiraumkonzept entwickelt werden, dass das gemeinsame Miteinander stärkt. Angesprochen werden insbesondere Teams aus Investoren und Planern.
Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung.
Eine detaillierte Matrix mit Angabe der einzelnen Eignungskriterien sowie der Verteilung der Punkte und Gewichtung dieser Kriterien ist dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB,
— Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A (15 %),
— Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A für Leistungen, die mit den zu vergebenden Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind (20 %).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, ersichtlich ist gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A (10 %),
— Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Investorenleistungen zur Errichtung von Wohnimmobilien (Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und/oder sozialen Wohnungsbau) vergleichbar sind gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A (45 %),
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung (Nachweis eines Qualitätsmanagements und Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsmaßnahmen) gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. c) VOB/A (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI.3)). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A – auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen. Sofern von der Eignungsleihe Gebrauch gemacht wird, ist die „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A“ zu verwenden und als Anlage mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sie im Rahmen des Vergabeverfahrens gegenüber ihren Projektleitern und Mitarbeitern zum Datenschutz in Bezug auf deren personenbezogene Daten verpflichtet sind. Für den Fall der Angabe dieser Daten erklärt der Bewerber, sämtliche Vorschriften des Datenschutzes im Verhältnis zu seinen Projektleitern/Mitarbeitern eingehalten zu haben und einzuhalten. Eine entsprechende „Einwilligung zur Datenweitergabe, Datenverarbeitung und Datenspeicherung“ wird als Anlage beigefügt und ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der EU VOB/A. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail oder über das Kommunikationstool der Projektplattform ist nicht zugelassen.
4. Den maximal 3 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktzahl.
Grundlage für die Auswahl der 3 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 16a EU VOB/A nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTRRM4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.