Bürgerhaus Kippenheim: Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 027.0
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kippenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77971
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Kippenheim: Innentüren
Neubau eines Bürgerhauses mit ca. 1 000 m2 Nettogrundfläche, Parkplatz und Festwiese.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
— 13 St. Holztüren, 1-flg. mit Stahlumfassungszargen,
— 3 St. Holztüren, 1-flg. mit Seitenteil und Stahlumfassungszargen,
— 2 St. Aluglastüren, 2-flg. als Rohrrahmenelemente,
— 3 St. Stahlblechtüren T30-T90RS, 1-flg. mit Stahlumfassungszargen,
— 1 St. Stahlblechtür T90RS, 2-flg. mit Stahlumfassungszargen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.