Rahmenvertrag über die Lieferung von endmontierten Fahrrädern für die Erstwohnsitzkampagne in Karlsruhe, inkl. verschiedener dazugehöriger Serviceleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 133-1662
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von endmontierten Fahrrädern für die Erstwohnsitzkampagne in Karlsruhe, inkl. verschiedener dazugehöriger Serviceleistungen
Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von endmontierten Fahrrädern für die Erstwohnsitzkampagne in Karlsruhe, inkl. dazugehöriger Serviceleistungen.
Stadtgebiet Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe führt im Rahmen der Aktion „Erstwohnsitzkampagne Karlsruhe“ eine Fahrradverlosung durch. Die Fahrräder erhalten Studierende, Auszubildende und Berufsfachschüler, die in Karlsruhe ihren Erstwohnsitz anmelden. Die Ausgabe der sogenannten „Draisler“-Räder erfolgt ein Mal im Jahr. Die Anzahl der zur Verlosung kommenden Räder richtet sich nach der Anzahl der Anmeldungen in Karlsruhe pro Semester bzw. der Anmeldung von Auszubildenden und Berufsfachschüler/innen pro Ausbildungsjahr. Jährlich sind es ca. 5 000 Anmeldungen, ungefähr jeder 13. Melder hat die Chance auf eines dieser Räder. Jeder Gewinner kann zwischen einem Damen- und einem Herrenrahmen auswählen.
Die Räder werden vom Auftragnehmer gem. den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung geliefert und vor Ort innerhalb von 1-4 Werktagen individuell fahrbereit endmontiert. Der Auftragnehmer hilft mit entsprechend ausgebildetem sowie ausreichendem Personal bei den logistischen Vorbereitungen und der Durchführung der Fahrradübergabe in Karlsruhe.
Weitere dazugehörige Serviceleistungen (Garantie, Gewährleistung, Reparatur, Serviceleistungen nach der Übergabe, etc.) sind gemäß den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Optionale Vertragsverlängerung – siehe Ziffer II.2.7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Lieferung von endmontierten Fahrrädern für die Erstwohnsitzkampagne in Karlsruhe, inkl. verschiedener dazugehöriger Serviceleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenberge
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48341
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E61184646.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabe-plattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).