Bewirtschaftung Mensa Schulzentrum Jagstfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000343
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Friedrichshall
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friedrichshall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung Mensa Schulzentrum Jagstfeld
Pacht- und Rahmenvertrag zur Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Jagstfeld, Hohe Str. 30, 74177 Bad Friedrichshall
Die Mensa wurde als Aufbereitungsküche/Regenerierküche gebaut, so dass temperaturentkoppelte Produktionssysteme (Cook & Chill-System oder Cook & Freeze-System) umgesetzt werden soll.
Die Bewirtschaftung der Mensa erfolgt in sogenannter Fremdregie durch die zukünftige Auftragnehmerin.
Pacht- und Rahmenvertrag zur Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Jagstfeld, Hohe Str. 30, 74177 Bad Friedrichshall
Die Mensa wurde als Aufbereitungsküche/Regenerierküche gebaut, so dass temperaturentkoppelte Produktionssysteme (Cook & Chill-System oder Cook & Freeze-System) umgesetzt werden soll.
Die Bewirtschaftung der Mensa erfolgt in sogenannter Fremdregie durch die zukünftige Auftragnehmerin.
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.8.2025 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung Mensa Schulzentrum Jagstfeld
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland