Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien — Kitas
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien — Kitas
Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien für Kita-Kinder und städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Lieferung von Hotgen-Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien für Kita-Kinder
Heidelberg
Lieferung von Hotgen-Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien für Kita-Kinder.
Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Heidelberg
Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung durch Laien auf Basis eines nasalen Abstriches für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der ständigen Entwicklung des Pandemiegeschehens und der dadurch bedingten kurzfristigen Änderungen der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zur Testpflicht an Schulen und Kindergärten und zur Teststrategie im Allgemeinen, sowie aufgrund der schnelllebigen Veränderung des Marktes für Covid-19-Schnelltests, kann der konkrete Bedarf an Tests nur recht kurzfristig vorhergesehen werden. Es ist dann auf Grundlage der aktuellen Situation eine schnellstmögliche Beschaffung weiterer Laien-Schnelltests erforderlich. Die Lieferung — zumindest eines Teils — muss innerhalb kürzester Zeit ab Auftragserteilung erfolgen.
Für die Beschaffung der Schnelltests für Laien sind daher auch die erheblich verkürzten Fristen eines offenen Verfahrens (15 Tage) sowie eines nichtoffenen Verfahrens (15 Tage für Teilnahmewettbewerb + 10 Tage für Angebotseinreichung) noch zu lange. Somit ist eine äußerste Dringlichkeit gegeben, die ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 17 VgV rechtfertigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 115200 Hotgen-Laien-Schnelltests
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1030
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 52000-Laien-Schnelltests
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bammental
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69245 Bammental
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]