Dienstleistungen KONSENS Verfahren BW Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 7215-2853
Fax: +49 721 / 7215-2155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Portrait+des+LZfD
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen KONSENS Verfahren BW
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitlicher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsverfahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen.
Das Vorhaben Konsens (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) ist in mehrere Verfahren unterteilt. Die Realisierung der Aufgaben wird im Rahmen von Teilprojekten an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Hierbei sind zusätzlich zu den fachlichen Anforderungen auch die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Baden-Württemberg entwickelt als Auftrag nehmendes Land unter anderem die KONSENS-Verfahren GeCo-VERONIKA und SESAM-CLAUDIA.
Hierzu wird externe Unterstützung benötigt.
OFD Karlsruhe – LZfD Dienstort Stuttgart
70176 Stuttgart
Die Anfordeurngen können dem C2 Kriterienkalog entnommen werden. Die Abnahmengen für die reguläre Vertragslaufzeit betragen wie folgt.150 PT (Höchstabnahme), 140 PT (geschätzte Abnahme) und 120 PT (Mindestabnahme).
Die Rahmenvereinbarung, beginnt am 1.1.2022 und endet zum 31.12.2022. Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung jährlich zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
— Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Anlage C6),
— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage Nr. 2 des Vordrucks C6 Eigenerklärung zur Eignung).
Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
— Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
— Kriterienkatalog (Anlage C2).
Mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
— Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (Anlage C5),
— Erklärung Nachunternehmer (Anlage C4),
— Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage C3),
— Angebotsdeckblatt (CSX 51),
— Preisblatt (Anlage C1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YY6U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 7215-2853
Fax: +49 721 / 7215-2155
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Portrait+des+LZfD