Umzugsleistungen für die BITBW Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0230/784
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistungen für die BITBW
Umzugsdienstleistungen für die Landesbehörde IT Baden-Württemberg.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die Durchführung von Transportmaßnahmen an und zwischen Standorten der IT Baden-Württemberg und innerhalb der Gebäude der BITBW, die sachgerechte Einlagerung von Inventar des Umzugsgutes sowie Entsorgungen von überschüssigen Möbeln für die Standorte.
Gesucht wird ein Dienstleister, der für die BITBW große und kleine Umzüge innerhalb Stuttgarts zwischen den Dienstgebäuden und innerhalb der Gebäude der BITBW durchführt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von [Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
— Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
— Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
— Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
— Eigenerklärung, dass über der Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
— Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
— Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
— Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält. (A)
— Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird. (A)
— Weitere Anforderungen ergeben sich aus Anlage 2.1 zum Vertrag - Kriterienkatalog. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
— Während der gesamten Abnahme sind die Projektleitung des Auftragnehmers (Hauptansprechpartner oder Vertretung) zugegen und nehmen möglicherweise entstandene Schäden auf. (A)
— Aufstellen des Umzugsgutes am Sollstandort nach Aufstellungsplan. Möbelstücke müssen exakt an der im Plan angezeigten Stelle platziert werden. Es wird gewährleistet, dass die Projektleitung des Auftragnehmers dies nachmisst .(A)
— Für den Umzug sind ausschließlich geeignete Fahrzeuge, Gerätschaften und Behältnisse einzusetzen, die einen Schutz der Umzugsgegenstände gewährleisten. (A)
— Sämtliche Transportmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen, dies gilt auch für Transporte innerhalb der Gebäude. (A)
— Für den externen Transport (Gebäude zu Gebäude) sind ausschließlich geschlossene Fahrzeuge einzusetzen, diese Transportfahrzeuge sind zusätzlich zu verplomben. (A)
— Innerhalb der Gebäude ist auf eine entsprechende Bereifung der Transportwagen, auf die Vermeidung von Schäden auf Fußböden, Wänden, Türzargen und Türen sowie an den zu transportierenden Gegenständen, zu achten. (A)
— Falls eine Verwendung von Spezialeinrichtungen notwendig erscheint, ist dies mit der Auftraggeberin abzustimmen. (A)
— Vorhandene Gebäudeaufzüge dürfen für die Umzugstransporte nur im Rahmen der in den Aufzügen ausgewiesenen Belastbarkeit genutzt werden. (A)
— Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Vermeidung von Schäden an den Aufzügen entsprechende Schutzmaßnahmen und -Vorkehrungen zu treffen. (A)
— Der Auftragnehmer sichert der Auftraggeberin zu die zu transportierenden Gegenstände / Möbel so in den Fahrzeugen zu verstauen, dass die Anzahl der Transportfahrten so gering wie möglich gehalten werden. (A)
— Das Ladegut darf nicht im Freien gelagert werden. Der LKW ist das „Auslieferungslager“ im Sinne der Schutzgewährung vor Witterungseinflüssen. (A)
— Der Auftragnehmer ermittelt im Rahmen der Einzelabrufe anhand der Mengenlisten den Transport- und Packmittelbedarf und stellt diese zur Verfügung. (A)
— Die Anlieferung der Transport- und Packmittel erfolgt frei Verwendungsstelle. (A)
— Nach Beendigung der jeweiligen Umzugsleistung sind die Räume in ordnungsgemäßem Zustand, frei von Verpackungsmaterial, zu verlassen. (A)
— Die Projektleitung der Auftraggeberin führt hierzu eine Abnahme durch und unterzeichnet den Leistungsnachweis. (A)
— Sämtliche Verpackungsmaterialien sind nach Beenden des Umzugs wieder zurückzunehmen. (A)
— Eine Teilmenge an Umzugskartons für Mitarbeiterende, die sämtliche Gegenstände in den Räumlichkeiten selbst einpacken, ist eine Woche vor dem Umzug anzuliefern. (A)
— Streng vertrauliche Akten und Dokumente sind nur in verschließbaren Behältern zu transportieren. Diese Behälter sind vom Auftragnehmer bereitzustellen, wobei die dafür vorgesehenen Schlösser von der Arbeitgeberin bereitgestellt werden. (A)
— Für den Transport von EDV-Geräten sind ausschließlich IT-Wannen vorzusehen. (A)
— Bei den einzelnen Umzügen sind Anzahl und Bezeichnung des Umzugsgutes angegeben. (A)
— Einpacken und Etikettieren des Umzugsgutes gemäß Umzugsliste unter Koordination eines verantwortlichen Mitarbeiterenden der Auftraggeberin. (A)
— Auspacken des Umzugsgutes am Zielort und Einräumen in Schränke / Regale unter Koordination eines verantwortlichen Mitarbeiterenden der Auftraggeberin. (A)
— Aus- und Einräumen von Akten, Unterlagen, Büchern etc. von Schränken, Schreibtischen, Regalen etc. in die Transportbehälter am Ist- und Sollstandort. (A)
— Sämtliche Umzugsgegenstände, unter anderem auch Umzugskartons, müssen (wenn nicht durch Mitarbeitende der Auftraggeberin geschehen) vom Auftragnehmer entsprechend vorgegebener Daten mit rückstandsfrei ablösbaren Klebeetiketten gekennzeichnet werden. (A)
— Die Klebeetiketten werden nach Abschluss des Transportes durch den Auftragnehmer rückstandsfrei entfernt. (A)
— Dem Angebot ist ein Muster des Klebeetiketts beizufügen. (A)
— Für jeden Umzugsschritt soll eine eigene Farbe verwendet werden. (A)
— Die Mitarbeiterenden sind sog. Homezones zugeordnet. Die Lage der Homezones ist auf dem Plan gekennzeichnet. Mitarbeiterenden zugeordnete Kartons und Umzugsgüter werden auf diese gekennzeichnete Fläche gestellt. (A)
— Die umzuziehenden Gegenstände können Möbel sowie Einrichtungsgegenstände enthalten, die demontiert und montiert werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise Tafeln, Pinnwände, Regale und vergleichbare Gegenstände. (A)
— Die Montagearbeiten beinhalten folgende Punkte:
— Fachgerechte /r Abbau / Demontage,
— Sicherung von Einzelteilen für den Transport,
— Aufstellen / Montage am Zielort. (A)
— Die Gegenstände und Akten in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin sind durch den Auftragnehmer einzupacken und entsprechend zu kennzeichnen. (A)
— Das Packen und Entpacken ist fachgerecht durchzuführen.(A)
— Sofern im Einzelfall nach vorheriger Absprache mit der verantwortlichen Person der Auftraggeberin eine Räumung eines Schreibtisches notwendig sein sollte, sind einzelne Teile und kleinere Gegenstände, die sich auf dem Schreibtisch befinden, in extra Beutel zu verpacken. (A)
— EDV-Geräte sind mit Luftpolsterfolie zu schützen und in geeignete Packmittel / -behälter zu verpacken. (A)
— Das Umzugsgut ist teilweise empfindlich gegen Erschütterungen. Es ist eine große Sorgfalt der Packhilfen des Auftragnehmers notwendig, insbesondere bei den Reihenfolgen des Ein- und Auspackens sicherzustellen. (A)
— Beim Umzug von EDV-Geräten ist insbesondere darauf zu achten, dass die Komponenten eines Arbeitsplatzes (Laptop, Monitor, Tastatur, Maus, Kabel, ggf. Drucker) nicht getrennt werden. (A)
— Es muss eine Projektleitung inkl. Vertretung für die Gesamtkoordination, telefonische Abstimmungen und Einsatzplanung zur Verfügung gestellt werden. (A)
— Die Leistungen beinhalten die Bereitstellung mind. 2 weisungsberechtigter - beim Auftragnehmer fest angestellter - Vorarbeiter und Kolonnenführer pro Standort während der Vorbereitungsmaßnahmen und des Umzugs. Diese müssen fließend deutsch sprechen. (A)
— Sie sind während des gesamten Umzugs über Mobiltelefon für die Auftraggeberin und der Projektleitung erreichbar. (A)
— Der Auftragnehmer wird nach der Vergabe des jeweiligen Umzugsprojektes einen Einsatzplan für den Personal- und Fahrzeugeinsatz in Abstimmung mit der Auftraggeberin 5 Arbeitstage vor Beginn der ersten Umzüge übergeben, einschließlich aller am Umzug beteiligten Personen mit Namen und Mobiltelefonnummern der Projektleitung, Schichtleitung und Kolonnenführer / innen je Quell- und Zielstandort. (A)
— Schichtplan: Der Personaleinsatzplan beinhaltet die Zuordnung zur jeweiligen Schicht. Zwischen den Schichten muss für den einzelnen Mitarbeitenden des Auftragnehmers die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Zeit für Erholung zur Verfügung stehen. Die Erholungszeit der Mitarbeitenden des Auftragnehmers dürfen nicht für den Einsatz an anderen Projekten genutzt werden. (A)
— Terminplan: Der Terminplan wird vom Auftragnehmer entwickelt und pro Umzugsschritt 5 Arbeitstage vor den Umzügen der Auftraggeberin vorgestellt. Der Terminplan wird in Abstimmung mit der Auftraggeberin und ihrer Projektleitung angepasst. (A)
— Der Auftragnehmer erstellt eine für seine Mitarbeitenden inkl. aller Subunternehmer gültige Pausenregelung. Pausen außerhalb dieser Zeiten (z. B. für Gebete oder Rauchen) sind nicht zulässig. Die Pausenzeiten müssen gemeinsam mit der Personaleinsatzplanung abgegeben werden. (A)
— Auf sämtlichen Flächen der Auftraggeberin gilt ein absolutes Rauchverbot. (A)
— Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das von ihm eingesetzte Personal jederzeit in ordentlicher und angemessener Arbeitskleidung am Arbeitsort erscheint. (A)
— Der Auftragnehmer sichert zu, dass er geeignetes Personal stets in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen kann. (A)
— Soweit zur Leistungserbringung (gem. Personaleinsatzplan) besondere fachliche Zulassungen und / oder öffentlich-rechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, steht der Auftragnehmer dafür ein, dass er, bzw. das Personal im Besitz solcher Zulassungen / Erlaubnisse sind. (A)
— Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnisse sind 10 Arbeitstage vor der geplanten Umzugsmaßnahme nachzuweisen. LKW-Fahrer müssen eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für LKWs vorzeigen. (A)
— Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers müssen den Tagesausweis sichtlich erkennbar tragen. (A)
— Das Personal muss für die Erbringung der Leistung die deutsche Sprache in ausreichendem Maße in Wort und Schrift beherrschen. (A)
— Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Projektleitung des Auftragnehmers die Weisungsbefugnis über die Mitarbeitenden des Auftragnehmers sowie etwaige Nachunternehmer innehat. (A)
— Diese ist auch Ansprechpartner bei auftretenden Problemen oder unklaren Sachverhalten im Rahmen der Aufgabenerfüllung. (A)
— Die Kennzeichen der eingesetzten Fahrzeuge und Ersatzfahrzeuge sind spätestens 5 Arbeitstage vor deren Einsatz der Projektleitung des Auftraggebers zu benennen. (A)
— Auf den Flächen der Auftraggeberin gilt ein generelles Film-, Foto-, und Tonverbot. (A)
— Brandschutzaspekte sind während des gesamten Projektes zu beachten. Es dürfen keine Zwischenlagerflächen in Fluchtwegen entstehen. (A)
— Bei Schäden, die im Rahmen der Umzugsabwicklung durch Mitarbeitende des Auftragnehmers entstehen, oder falls ein Schaden aufgrund mangelnder Vorkehrungen des Auftragnehmers zustande kommt, muss der Schaden genau protokolliert und dokumentiert werden. Für die genannten Schäden haftet der Auftragnehmer. (A)
— Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Anlagen 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung sowie 2.1 zum Vertrag - Kriterienkatalog. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
— Der Auftragnehmer hat bei seinen Versicherungen die folgenden Deckungssummen je Schadensfall nachzuweisen:
— Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- / Vermögens- und Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR für Sach- / Vermögens- und Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR,
— Verkehrshaftungsversicherung für Güterschäden: mind [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis: max [Betrag gelöscht] EUR für Güterschäden: mind [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis: max [Betrag gelöscht] EUR
für Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR. (A)
— Während einer Pandemie müssen am Umzug beteiligte Mitarbeiterende bei Arbeitsbeginn täglich einen selbständig durchgeführten Schnelltest machen. Nur bei negativem Schnelltest darf die jeweilige Person am Umzug teilnehmen. Bei positivem Befund müssen sich die betroffenen Mitarbeiterenden umgehend in Quarantäne begeben. Die Projektleitung des Auftragnehmers bestätigt, dass die Schnelltests täglich durchgeführt und keiner der Mitarbeitenden positiv getestet wurde. (A)
— Wenn Störungen im Ablauf eintreten, hat der Auftragnehmer unaufgefordert, spätestens jedoch nach Weisung der Auftraggeberin oder ihrer Projektleitung, alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die die termin- und sachgerechte Erfüllung sicherstellen. (A)
— Von der Auftraggeberin zu vertretende Arbeitsunterbrechungen / Wartezeiten über 30 Min./Person und Arbeitsunterbrechung (z. B. Stromausfall) müssen vom Auftragnehmer bei der Projektleitung der Auftraggeberin oder ihrer Projektleitung unverzüglich gemeldet werden. (A)
— Von der Auftraggeberin zu vertretende und genehmigte Arbeitsunterbrechungen / Wartezeiten werden bis zu einer Obergrenze von bis zu 1 Stunde / Person bei einer Vollzeitschicht und Arbeitsunterbrechung von der Auftraggeberin anerkannt, darüberhinausgehende Arbeitsunterbrechungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. (A)
— Der Auftragnehmer muss die Umzugstermine in den jeweiligen Projektschritten bestätigen, Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen sind vom Spediteur aktiv zu benennen, Transportbereitschaft und telefonische Abstimmungen haben mit der Projektleitung des Auftragnehmers zu erfolgen. (A)
— Sollten Beschäftigte des Auftragnehmers wiederholt und trotz Aufforderung durch die Auftraggeberin gegen die genannten Verhaltensregeln verstoßen, so behält sich die Auftraggeberin vor, die zuwiderhandelnden Beschäftigten des Auftragnehmers des Gebäudes zu verweisen. Der Auftragnehmer muss kurzfristig einen mindestens gleichwertigen Ersatz stellen. (A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYYM7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland