Ausschreibung von Bestattungsleistungen auf den 6 Friedhöfen der Gemeinde St. Johann Referenznummer der Bekanntmachung: Az 750.60
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Johann
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72813
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Bestattungsleistungen auf den 6 Friedhöfen der Gemeinde St. Johann
Es werden u.a. Grabmacherarbeiten und Bestattungsdienst auf den 6 kommunalen Friedhöfen der Gemeinde St. Johann vergeben. Betreuung der Leichenhalle und polizeilicher Notdienst werden ebenfalls erwartet. Jährlich wird im Schnitt mit etwa 26 Sargbestattungen und 19 Urnenbeisetzungen gerechnet.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausführliche Beschreibung des Auftrags entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt in den Vergabeunterlagen.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern dieser nicht von der Vergabestelle innerhalb von 3 Monaten zum Jahresende hin gekündigt wird. Die Vergabestelle kann maximal neun Mal von dieser Verlängerungsoption Gebrauch machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis auf Verlangen, dass das Unternehmen ein Meisterbetrieb des Bestattungshandwerks ist oder über die Qualifikation eines geprüften Bestatters/Bestattungsfachkraft verfügt. Alternativ wird auch die Berechtigung zum Führen des Markenzeichens der Bestatter anerkannt. Falls im jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung „Bestattungsfachkraft" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen. Bei juristischen Personen ist eine Erklärung notwendig, dass der tatsächliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Eignung des Bieters ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) und darin genannten Erklärungen und Bescheinigungen nachzuweisen. Die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Daneben ist eine Eigenerklärung einzureichen über das Bestehen / den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Diese Voraussetzung muss zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen und ist ggfs. auf Verlangen vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 1,0 Mio. EUR für Sachschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Über die Angaben in Formblatt 124 hinausgehend muss als Eignungsnachweis mindestens ein Referenzobjekt im Hinblick auf Bestattungsdienstleistungen aus den letzten 3-6 Jahren mit den folgenden Voraussetzungen vorgelegt werden können: Abgeschlossene Bestattungstätigkeit über eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren, die einen vergleichbaren jährlichen Umsatz hatte.
Der Nachweis ist auf Verlangen unter der Angabe der erbrachten, in Art und Umfang vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftragsvolumens, des Erbringungszeitraums sowie dem konkreten Ansprechpartner für die Referenz zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deutschland
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.