Bewirtschaftung bildgebender Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-007-Wei-VV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rkh-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreiskliniken-reutlingen.de
Die Beschaffung wird gemeinsam mit den Kreiskliniken Reutlingen GmbH durchgeführt.
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung bildgebender Systeme
Bewirtschaftung der bildgebenden Systeme für die Regionale Klinken Holding RKH GmbH mit insgesamt 8 Klinikstandorten sowie der Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit 3 Klinikstandorten.
Zum Leistungsumfang gehört die Gesamtbewirtschaftung der Röntgentechnik beider Klinikengesellschaften.
Leistungszeitraum: 1.1.2022 - 31.12.2026
Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre behält sich der Auftraggeber vor. Die Verlängerungsoption muss 6 Monate vor Ablauf des Vertrags gezogen werden.
Klinikum Ludwigsburg
Posilipostr. 4
71640 Ludwigsburg,
Krankenhaus Bietigheim
Riedstr.
74312 Bietigheim
Krankenhaus Marbach
Im Bannmüller 8
71672 Marbach
Krankenhaus Mühlacker
Hermann-Hesse-Str. 34
75417 Mühlacker
Krankenhaus Neuenbürg
Marxzellerr Str. 46
75305 Neuenbürg
Fürst-Stirum-Klinik
Gutleutstr. 1-14
76646 Bruchsal
Rechbergklinik
Edisonstr. 10
75015 Bretten
Kreiskliniken Reutlingen
Steinenbergstr. 31
72764 Reutlingen
Ermstalklinik Bad Urach
Stuttgarter Str. 100
72754 Bad Urach
Albklinik Münsingen
Lautertalstraße 47
72525 Münsingen
Bewirtschaftung der bildgebenden Systeme für die Regionale Klinken Holding RKH GmbH mit insgesamt 8 Klinikstandorten sowie der Kreiskliniken Reutlingen GmbH mit 3 Klinikstandorten.
Zum Leistungsumfang gehört die Gesamtbewirtschaftung der Röntgentechnik beider Klinikengesellschaften.
Leistungszeitraum: 1.1.2022 — 31.12.2026.
Eine Verlängerung ab dem 1.1.2027 um maximal 5 weitere Jahre möglich..
Siehe Wertung von Eignungskriterien in der Ausschreibungsunterlagen.
Vorgesehener Zeitplan für das Vergabeverfahren
— 28.6.2021, 12.00 Uhr - Angebotsfrist Teilnahmewettbewerb mit Abgabe des Indikativen Angebots,
— 11.7.2021 - Bieterinformation mit Versand,
— 10.8.2021 - Einladung zur 1. Verhandlungsrunde und Versand Einladung zur 1.
Verhandlungsrunde mit den geeigneten Bietern
— 10.8.2021 - 1. Verhandlungsrunde,
— 25.8.2021 - Versand finaler Ausschreibungsunterlagen 15.9.2021, 12.00 Uhr - Einreichung finaler Angebote,
— 30.9.2021 - Bieterinformation an die Teilnehmer der Verhandlungsrunde,
— 10.10.2021 - Zuschlagserteilung,
— 31.10.2021 - Bindefrist des Angebots.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB,
— Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist,
— Erklärung über die berufliche Qualifikation der einzusetzenden Personen beim Auftraggeber.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 4,0 Mio. EUR für Personenschäden und 4,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Erklärung über den Umsatz im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs.4 Nr. 4 VgV.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte im Geschäftsfeld der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
— Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 3 Jahren gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
— Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Bewerbers (eigenes internes Qualitätsmanagementsystems, z. B. ISO 9001, ISO 27001 oder vergleichbar) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI.3)). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
In Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein 2-stufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung der Bieterauskunft zum Teilnahmeantrag sowie einem indikativen Angebot mit Vertragsvorschlag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126 b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über das Kommunikationstool der Projektplattform ist nicht zugelassen.
4. Die maximal 3 qualifizierten Bewerber werden aufgefordert in der Stufe 1 der ersten Verhandlungsrunde ihre eingereichten indikativen Angebote zu präsentieren und Fragen der Auftraggeber zu beantworten. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert. Den maximal 3 qualifizierten Bewerbern der Stufe 2 werden sodann die vom Auftraggeber angepassten Vergabeunterlagen für die 2. Verhandlungsrunde in der Stufe 3 zum Download zur Verfügung gestellt.
5. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
— zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen,
— es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt,
— für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind,
— die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktzahl,
— Grundlage für die Auswahl der 3 Bieter im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Da der Teilnahmeantrag mit den indikativen Angeboten von den Bewerbern in Textform nach § 126 b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen ist, hat er den Namen der erklärenden Person sowie die Unterschrift (Faksimile oder Scan) zu enthalten. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit dem Namen sowie der Unterschrift (Faksimile oder Scan) zu versehen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform rechtzeitig, das heißt nach Möglichkeit bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge, gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCSRRL4.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.