Objektplanung Freianlagen Neubau Landratsamt 2. Verwaltungsstandort, LPH 1-8 sowie Objektplanung Freianlagen Ökologischer Ausbau des Kochers mit Hochwasserschutz im Bereich Aalen – Süd, LPH 5-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Freianlagen Neubau Landratsamt 2. Verwaltungsstandort, LPH 1-8 sowie Objektplanung Freianlagen Ökologischer Ausbau des Kochers mit Hochwasserschutz im Bereich Aalen – Süd, LPH 5-9
Die Stadt Aalen beabsichtigt, am Fluss Kocher Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen auf einer Länge von ca. 900 Metern umzusetzen. Hierfür sind die Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 5-9 gemäß §39 HOAI, zu vergeben.
In direktem räumlichen Zusammenhang plant der Ostalbkreis den Neubau eines zweiten Verwaltungsstandortes in Aalen, welcher durch eine Freianlagenplanung zu ergänzen ist. Hierfür sind die Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-8 gemäß §39 HOAI, zu vergeben. Diese Maßnahme soll in einem zeitlich nachgelagerten Bauabschnitt realisiert werden.
Dafür wurden im Juli 2017 zwischen der Stadt Aalen und dem Ostalbkreis durch Beschlüsse des Gemeinderates sowie des Kreistages die Durchführung eines gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs „Aalen-Süd/Union Areal“ vereinbart, welcher nach Durchführung der weiteren Vergabeverfahren der Fachplanerleistungen erweitert wurde. Eine ausführliche Projektbeschreibung ist den Antragsunterlagen beigefügt.
Die Gesamtmaßnahme ist demnach in 2 unterschiedliche Bauabschnitte von Stadt und Landkreis aufgeteilt.
Aufgrund des zusammenhängenden Geländes und der gestalterischen Anforderungen eines einheitlichen und integrierten Gesamtbildes ist es erforderlich, die beiden Maßnahmen in einem Zuge durch Erarbeitung einer zusammenhängenden Gesamtplanung zu bearbeiten. Darüber hinaus ist eine enge Abstimmung mit den parallel zu vergebenden Planungen des Wasserbaus erforderlich.
Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise und ist an die Bewilligung beantragter Fördermittel gebunden. Es ist ein jeweils eigenständiges Vertragsverhältnis mit Stadt Aalen und dem Landkreis Ostalbkreis vorgesehen.
Es werden von Herstellungskosten für die Maßnahme der Stadt Aalen gemäß vorliegender Kostenberechnung i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR (netto) sowie für die Maßnahme des Landkreises gemäß vorliegender Grobkostenschätzung i.H.v. 1.68 Mio. EUR (netto) ausgegangen.
„Union-Areal“ in Aalen – Süd
Wilhelm-Merz-Straße
73430 Aalen
Maßnahme im Beauftragungsbereich der Stadt Aalen (LPH 5-9):
Die Stadt Aalen beabsichtigt, am Fluss Kocher Renaturierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen. Auf einer Länge von ca. 900 Metern zwischen dem Landratsamt und der Industriestraße sind Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit sowie lokale Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die Maßnahmen werden im Zuge des städtischen Entwicklungskonzeptes Aalen-Süd/Union-Areal durchgeführt. In diesem Konzept soll die Gewässerzugänglichkeit verbessert werden und der bis dato industriell geprägte Ortsteil zu einem neuen Arbeits- und Lebensraum umgewandelt werden. Die bereits erfolgten Maßnahmen zur ökologischen Umgestaltung des Kochers wie Rückbau des Triebwerkkanals, Abbruch der Wehranlage, Anlage eines neuen Gewässerbettes, Schaffung einer geschwungenen Niedrigwasserrinne, Aufweitung des Gewässers mit Flachwasserbereichen und Rückbau von Ufermauern sowie Integration von Buhnen, Totholz und Steilufern sollen dafür sorgen, dass die Gewässerstruktur und die Gewässerdurchgängigkeit deutlich verbessert werden. Eine Sohlvertiefung auf der gesamten Renaturierungslänge und punktuelle Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Landratsamtes sollen sicherstellen, dass bei einem 100-jährlichen Hochwasser, das Wasser schadlos im Profil abgeleitet werden kann.
Die Maßnahme der Stadt Aalen erstreckt sich vom Landratsamt (Gewässerkilometer 8,555) über die Burgstallbrücke bis zur Industriestraße (Gewässerkilometer 9,440).
Grundlage der Maßnahme bildet die wasserrechtliche Planungsgenehmigung des Landratsamtes Ostalbkreis vom 6.4.2020. Die Genehmigungsplanung wurde erstellt vom Ingenieurbüro M. Strobel (Abtsgmünd) sowie den Landschaftsarchitekten Lex-Kerfers (München).
Die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Wasserbau gemäß § 43 der HOAI werden in einem separaten Verfahren vergeben und sind nicht Bestandteil dieses Ausschreibungsverfahrens.
Folgende Leistungen sind zu vergeben:
— Grundleistung der Leistungsphasen 5-9, Objektplanung Freianlagen gemäß §39 der HOAI,
— Besondere Leistung der Überwachung Mängelbeseitigung (LPH. 9).
Es wird von Herstellungskosten für die Maßnahme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto gemäß Kostenberechnung ausgegangen.
Für das Projekt wurde ein Förderantrag für Zuschüsse aus Landesmitteln gestellt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise und ist von der Bewilligung der beantragten Zuschüsse sowie erforderlichen Gremienbeschlüsse abhängig. Der Planungsbeginn soll unmittelbar nach Beauftragung erfolgen.
Der Beginn der Bauarbeiten für den Bereich Burgstallbrücke ist für das 3. Quartal 2021, für den Bereich Industriestraße für das 3. Quartal 2022 vorgesehen.
Maßnahme im Beauftragungsbereich des Ostalbkreises (LPH 1-8):
Der Ostalbkreis hat im Jahr 2016 das „Union-Areal“ in der Wilhelm-Merz-Str. 20 in Aalen erworben und beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen Union-Werke einen zweiten Verwaltungsstandort der Landkreisverwaltung in Aalen zu errichten. Dazu haben die Stadt Aalen und der Ostalbkreis im Juli 2017 durch Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Aalen und des Kreistags des Ostalbkreises die Durchführung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs „Aalen-Süd/Union-Areal“ vereinbart. Durch diesen gemeinsamen Wettbewerb konnten sowohl städtebauliche Ideen für das Entwicklungsgebiet „Aalen Süd“ wie auch Realisierungsvorschläge für den Neubau des zweiten Verwaltungsstandortes gesammelt und durch das gemeinsame Preisgericht am 17.1.2019 an Architekturbüro Hirner & Riehl Architekten vergeben werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 der Planungsleistung für Freianlagen gemäß § 39 HOAI in Anlehnung an den Ideenteil des Wettbewerbs.
Mit der Renaturierung des Kochers, der damit verbundenen Neugestaltung des Kocherufers und der Herstellung der Außenanlagen im Zuge des geplanten Neubaus soll eine aufeinander abgestimmte Planung der Außenanlagen entwickelt werden, die sowohl für die Nutzer des Neubaus als auch für die Bürger der Stadt Aalen eine Erlebbarkeit des Kochers ermöglichen und wesentliche Wegeverbindungen generiert.
Neben der Planung der Schnittstellen zum Kocherufer wird von der weiteren Planung die Untersuchung der folgenden Themengebiete erwartet. Dabei handelt es sich um eine zu beplanende Freifläche von 9 903 m2 und von 3 nicht überdachten Lichthöfen mit einer Fläche von 510 m2. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Planung stellt die Thematik des Hochwasserschutzes dar.
Eine Ausführliche Projektbeschreibung und eine Auflistung der speziellen Planungsleistungen ist den Anlagen der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Folgende Leistungen sind zu vergeben:
— Grundleistung der Leistungsphasen 1-8, Objektplanung Freianlagen gemäß §39 der HOAI.
Es wird von Herstellungskosten für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 1.68 Mio. EUR netto gemäß Grobkostenschätzung ausgegangen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Ende des Vergabeverfahrens werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Ein Anspruch auf Realisierung bzw. Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4-8 besteht nicht. Eine Weiterbeauftragung setzt einen entsprechenden Gremienbeschluss voraus.
Mit den Planungen der Vorentwurfsplanung soll nach Beauftragung im Winter 2020 begonnen werden. Der Beginn der Bauarbeiten für die Außenanlagen ist nach derzeitigem Terminplan für Herbst 2024 bis Frühjahr 2025 angesetzt.
Stufenweiser Abruf einzelner Leistungsphasen und Bauabschnitte gem. Beschreibung unter II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen hinsichtlich der Erweiterung (vgl. II.2.11) besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende).
Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. – Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 46133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15