Ruftaxi-Verkehr in der Gemeinde Wald-Michelbach
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Ruftaxi-Verkehr in der Gemeinde Wald-Michelbach
Die Gemeinde Wald-Michelbach beabsichtigt als Inhaber der Genehmigung für den Betrieb des Linienverkehrs mit Ruftaxis nach dem Personenbeförderungsgesetz die Durchführung des Ruftaxi-Verkehrs nach einem neuen Konzept nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 14 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 100 Abs. 1 Nr.1 und 102 Abs. 4 GWB mit Betriebsaufnahme zum 1. Januar 2022 zu vergeben.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt besteht bis zum 25.2.2029.
Das derzeitige Ruftaxi-Konzept wird unter den Liniennummern 6990 und 6997 betrieben. Es kann vor Betriebsaufnahme zu einer Änderung der Liniennummern für das Neukonzept kommen. Der Auftragnehmer wird rechtzeitig vor Betriebsaufnahme über die endgültigen Liniennummern unterrichtet.
Gemeinde Wald-Michelbach
Das Ruftaxi dient der Erschließung der Ortsteile von Wald-Michelbach. Es gelten die Bedingungen des PBefG. Die Ruftaxi-Verkehre sind bedarfsgerecht nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Anforderung des Fahrgastes zu den veröffentlichten Bedienzeiten mit Kraftfahrzeugen mit einer Kapazität von mindestens 7 Fahrgastplätzen durchzuführen. Es ist der Einsatz von Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb (Diesel/Benzin) vorgesehen.
Die Ruftaxi-Leistung Grundangebot Daseinsvorsorge erfolgt nach Bedarf während des folgenden Zeitfensters:
— Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Für den Ruftaxi-Verkehr soll optional der Betrieb in folgenden weiteren Zeitfenstern sowie der Einsatz eines batterieelektrischen Fahrzeuges angeboten werden:
— Leistungsbaustein B1: Ausweitung morgens und abends (Berufspendler)
Zeitfenster: 5.00 bis 8.00 Uhr und 18.00 bis 21.00 Uhr,
— Leistungsbaustein B2: Ausweitung Freizeitverkehr Freitag- und Samstagabend
Zeitfenster 18.00 bis 2.00 Uhr,
— Leistungsbaustein B3: Angebot sonntags
Zeitfenster 10.00 bis 20.00 Uhr,
— Leistungsbaustein B4 – batterieelektrisches Fahrzeug:
Für die Leistungen gemäß Kapitel 1.1 der Leistungsbeschreibung soll optional der Einsatz von batterieelektrischen Fahrzeugen angeboten werden. Auch dieses soll eine Kapazität für mind. 7 Fahrgäste aufweisen. In der Option sind alle anfallenden Mehrkosten für den Elektroantrieb – auch z. B. für Werkstattausrüstung u. ä. – zu kalkulieren und ins entsprechende Kalkulationsblatt einzutragen.
Zum Aufladen des batterieelektrischen Fahrzeugs stehen im Bediengebiet der Gemeinde Wald-Michelbach 3 Ladesäulen an den folgenden Standorten zur Verfügung:
— Standort 1 – Parkplatz In der Gass,
— Standort 2 – Parkplatz Hofwiese am Einhaus,
— Standort 3 – Rosenstraße im Ortsteil Siedelsbrunn.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot folgende Nachweise bzw. Erklärungen (Bieterfragebogen) vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen,
— Name und Qualifikation der Vertreter der juristischen Personen,
— Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung (z. Bsp. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Taxiverkehr nach § 47 PBefG bzw. Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG,
— ausgeführte Betriebsleistungen im Taxi-Verkehr, Ruftaxi-Verkehr bzw. vergleichbarer Tätigkeiten in der Personenbeförderung in den letzten 3 Betriebsjahren, insbesondere solcher, die mit dem Gegenstand der Vergabe vergleichbar sind (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der konzessionierenden Stellen, Rechnungswert).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot folgende Nachweise bzw. Erklärungen (Bieterfragebogen) vorzulegen:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG und § 2 Abs. 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden. Nachweis einer ausreichenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit, die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben abdeckt.
Die Deckungssumme muss bei Personen- oder Sachschäden mindestens 2 Millionen EUR je Fall betragen.
Der Bieter muss seine Fahrzeuge maximal 20 Kilometer zu den bedienten Haltestellen im Verkehrsgebiet stationiert haben, um flexibel auf die Fahrtanforderungen reagieren zu können.
PBefG und PBZugV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Verkehrsunternehmer ist verpflichtet, vollumfänglich die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen (HVTG).
Die Einhaltung des Mindestlohnes ist durch rechtsverbindliche Unterzeichnung und Einreichen der Verpflichtungserklärung im Bieterfragebogen zu bestätigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.rp-darmstadt.hessen.de