AfA21010 Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfA21010 Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen
Die Stadt Karlsruhe als entsorgungspflichtige Körperschaft, vertreten durch das Amt für Abfallwirtschaft, schreibt hiermit die Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe aus.
Die Beseitigung der Ölspuren bzw. vergleichbarer Betriebsstoffe hat grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen im Nassreinigungsverfahren zu erfolgen.
I. Die Stadt Karlsruhe beauftragt einen Dritten (Auftragnehmer, im Folgenden bezeichnet als AN) mit der Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen gemäß den bestehenden aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben auf Verkehrsflächen im Stadtgebiet von Karlsruhe. Hiervon ausgenommen sind Bundesautobahnen.
II. Die vom AN zu erbringende Leistung besteht in der vollständigen Reinigung und der sofortigen Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzbarkeit der verunreinigten Verkehrsfläche und sonstiger von der Havarie betroffenen Flächen im maschinellen Nassreinigungsverfahren mindestens nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie gemäß des Merkblattes DWA-M 715 in seiner jeweils aktuellsten Fassung.
Die Leistung der Reinigung umfasst alle im Zusammenhang mit der Beseitigung der Verunreinigungen und Kontaminationen stehenden Pflichten, insbesondere die Aufnahme, den Abtransport, die Lagerung und die fachgerechte Entsorgung des kontaminierten Materials. Die Beseitigung der Verunreinigung umfasst auch die Seitenbereiche bzw. Bankette der Straßen, insbesondere durch Auskoffern und Wiederverfüllen der betroffenen Flächen sowie die anliegende Kanalisation und den daran anschließenden Regenwasserbehandlungsanlagen wie z.B. Regenrückhaltebecken oder ähnlich.
Sollte das Nassreinigungsverfahren aufgrund zu niedrigerer Außentemperaturen nicht angewendet werden können, so wird die betroffene Fahrbahndecke mit einem geeigneten Ölbindemittel abgestreut und nachgereinigt. Die Vorhaltung und Bereitstellung aller erforderlichen Technik, des Reinigungsmaterials und des benötigten Fachpersonals zur schnellstmöglichen Beseitigung der Verunreinigungen erfolgt durch den AN.
III. Für Aufträge zur Beseitigung anderer als öliger Straßenverunreinigungen sowie sonstige Havariestellenverunreinigungen gelten die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung sinngemäß.
IV. Bei Verunreinigungen kleinsten Ausmaßes (bis 1,0 m2) ist vom AN in Abstimmung mit dem AG und gegebenenfalls den Kräften der Polizei das effektivste und wirtschaftlichste Reinigungsverfahren anzuwenden.
V. Der gesamte Leistungsumfang gilt für bekannte und unbekannte Verursacher. Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnisse ist von rund 210 bis 240 Einsätzen pro Jahr auszugehen. Hiervon sind circa 90 bis 110 Fälle bekannter Verursacher.
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2025.
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den AG gekündigt wird.
Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d. h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
— eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
—— mind. jeweils 10 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt, ist im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss abzuschließen. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird,
— ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formular 235).
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“) über:
— Referenzprojekte (mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit,
— Zertifikat für Gütezeichen für Verkehrsflächenreinigung LK1 sowie Unfall-stellensanierung LK 2 nach RAL-GZ 899 oder gleichwertiger Nachweis durch eine anerkannte und unabhängige Prüf- und Überwachungs-organisation als Nachweis der technischen und organisatorischen Leistungsfähigkeit,
— Zertifikat für RAL Gütezeichen LK M nach RAL-GZ 899 oder gleichwertiger Nachweis durch eine anerkannte und unabhängige Prüf- und Überwachungsorganisation als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit der Reinigungsmaschinen,
— Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ gem. § 56 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts-
Gesetz § 57 KrWG i. V. m. §§14, 15 EfbV bzw. Verlängerung des Zertifikats für das laufende Jahr,
— Zertifikat „Fachbetrieb für Verkehrsflächenreinigung“ gemäß RAL-GZ 899 oder gleichwertiger oder gleichwertiger Nachweis durch eine anerkannte und unabhängige Prüf- und Überwachungsorganisation,
— Zertifikat „Wasserfachbetrieb“ gem. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vormals
„Abnahme nach § 19 l WHG“ bzw. die Verlängerung des Zertifikats für das lfd. Jahr,
— Benennung und Schulungsnachweise RSA der eingesetzten Fachkräfte,
— Benennung des zuständigen Verantwortlichen für die Sicherung der Arbeitsstellen sowie ein entsprechender Nachweis für die Eignung und Qualifikation,
— Bescheinigung des Reinigungsmittel-Herstellers, dass das eingesetzte Mittel die Anforderungen des WRMG (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) erfüllt mit Sicherheitsdatenblatt gem. 1907/2006/EG, Artikel 31,
— Nachweis, dass die Reinigungsmittel die ÖNORM 5105 erfüllen,
— Darstellung Verwertungs- und Entsorgungsweg von kontaminiertem Erdreich.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E11122737. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die Vergabeplattform subreport übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Die Abgabe eines Angebotes in Papierform ist nicht zulässig! Die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote hat ausschließlich elektronisch zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag oder das Angebot muss verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter von subreport unter der Tel.Nr.: +49 221 985 78-0 zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).