Landkreis Sigmaringen – Europaweite Vergabe von Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen und planungsbegleitende Vermessung für die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1203
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-sigmaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Sigmaringen – Europaweite Vergabe von Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen und planungsbegleitende Vermessung für die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch
Die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch stellt eine wichtige Ost-West Verbindung im Landkreis Sigmaringen dar. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau (Nordtrasse) als vordringlicher Bedarf eingestuft.
Vor diesem Hintergrund werden die Leistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben:
— Objektplanung von Verkehrsanlagen LPH 1-4 Anlage 13, 13.1 lit. a) zu § 47 HOAI,
— Planungsbegleitende Vermessung für die Planung von Verkehrsanlagen (Ingenieursvermessung) nach Anlage 1 Nr. 1.4 HOAI,
— Visualisierung als 3D-Bestandsmodellierung und dynamischen Visualisierung (als Video).
Die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch stellt eine wichtige Ost-West Verbindung im Landkreis Sigmaringen dar. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau (Nordtrasse) als vordringlicher Bedarf eingestuft. Im Netzkonzept BW stellt die B 311 eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Räumen Ulm und Freiburg dar. Der Abschnitt der B 311 und der B 313 – B 32 zwischen Meßkirch im Westen und Mengen in Osten ist verkehrlich stark belastetet. Um die Verbindungsfunktion sowie die Verkehrsqualität zu verbessern und gleichzeitig den Durchgangsverkehr in Ortschaften zu reduzieren, soll eine neue Bündelungstrasse entstehen, die verkehrlich keine reine Aneinanderreihung von Ortsumfahrungen aufweist.
Da die zu erarbeitenden Unterlagen Grundlagen für weitere Fachbereiche darstellen, kommt der Termintreue bei der Abwicklung sowie der Qualitätssicherung eine hervorzuhebende, besondere Bedeutung zu. An einem Scoping unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Verbände ist soweit erforderlich mitzuwirken und sich daraus ggf. ergebende neue Aspekte sind zu berücksichtigen. Es ist eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z. B. Fachgutachter Flora / Fauna / UVS, der Ingenieurbauwerke, Bearbeiter der anderen umweltfachlichen Beiträge) gefordert und insbesondere im iterativen Planungsprozess der Variantenprüfung, – Optimierung und Entscheidung von hoher Bedeutung.
Der gesamte Planungsprozess wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerbeteiligung durch ein Kommunikations- und Moderationsbüro begleitet. Eine stetige Abstimmung und Austausch des Bieters mit dem Moderationsbüro, insbesondere hinsichtlich der Aufbereitung von Unterlagen und der Darstellungsweise von Erläuterungen und Ergebnissen sind Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.
Die verkehrlichen Grundlagen und Prognosen müssen aktualisiert werden, in der Folge muss das Verkehrsgutachten ebenfalls neu erstellt werden. Die Bearbeitung wird unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie (Lockdown) und von großräumigen Umleitungen infolge von Baustellenvoraussichtlich zwischen Oktober 2021 und Dezember 2022 durchgeführt.
Die Faunistische Planungsraumanalyse mit ergänzendem Untersuchungsprogramm Flora / Biotope wurde im Februar 2021 abgeschlossen und ist Grundlage für die nun folgenden Umweltgutachten. Der Untersuchungsraum hatte eine Größe von ca. 15 929 ha.
Im Wesentlichen sind 5 Varianten zu untersuchen:
— Variante 1.1: Nordtrasse,
— Variante 1.2: Nord-/Waldtrasse,
— Variante 2: BI-Trasse,
— Variante 3.1: Südtrasse,
— Variante 3.2: Süd-/Grenzwegtrasse.
Vor diesem Hintergrund werden die Leistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben:
— Objektplanung von Verkehrsanlagen LPH 1-4 Anlage 13, 13.1 lit. a) zu § 47 HOAI,
— Planungsbegleitende Vermessung für die Planung von Verkehrsanlagen (Ingenieursvermessung) nach Anlage 1 Nr. 1.4 HOAI,
— Visualisierung als 3D-Bestandsmodellierung und dynamischen Visualisierung (als Video).
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
Die Vorauswahl der Vorzugsvariante soll bis zum 30. Juni 2023 erfolgen.
Weitere Informationen erhalten die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die 3 als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planungsbegleitende Vermessung für die Planung von Verkehrsanlagen (Ingenieursvermessung)“ sowie die 3 als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Objektplanung von Verkehrsanlagen“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen „Planungsbegleitende Vermessung für die Planung von Verkehrsanlagen (Ingenieursvermessung)“ und „Objektplanung von Verkehrsanlagen“ ist nicht erwünscht.
Dabei werden die priorisierten Referenzen „Planungsbegleitende Vermessung für die Planung von Verkehrsanlagen (Ingenieursvermessung)“ je Referenz wie folgt bewertet:
Kriterium „Aktualität“
— Fertigstellung in den letzten 4 Jahren (ab 1.1.2017) 1 Punkt,
— Fertigstellung in den letzten 2 Jahren (ab 1.1.2019) 2 Punkte,
— Fertigstellung in den letzten 1 Jahren (ab 1.1.2020 bis Fristende der Teilnahmefrist) 3 Punkte.
Kriterium „geplante Straßenlänge“
— Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von bis zu 4,99 km 1 Punkt,
— Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von 5 km bis 9,99 km 2 Punkte,
— Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge ab als 10 km 3 Punkte.
Kriterium „Visualisierung“
— Referenzprojekt umfasst eine dynamische Visualisierung als Video 1 Punkt.
Dabei werden die priorisierten Referenzen „Verkehrsanlagen“ je Referenz wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— Unter 25,0 Mio. EUR netto 1 Punkt,
— [Betrag gelöscht] EUR bis 49,9 Mio. EUR netto 2 Punkte,
— [Betrag gelöscht] EUR bis 99,9 Mio. EUR netto 3 Punkte,
— Ab 100,0 Mio. EUR netto 4 Punkte.
Kriterium „Honorarzone“
— Planung des Referenzobjekts in Honorarzone III 1 Punkt,
— Planung des Referenzobjekt in Honorarzone IV und höher 2 Punkte.
Kriterium „geplante Straßenlänge“
— Referenzobjekt umfasst eine geplante Straßenlänge von bis zu 4,99 km 1 Punkt,
— Referenzobjekt umfasst eine geplante Straßenlänge von 5 km bis 9,99 km 2 Punkte,
— Referenzobjekt umfasst eine geplante Straßenlänge ab 10 km 3 Punkte.
Kriterium „Aktualität“
— Abschluss LPH 4 in den letzten 6 Jahren (ab 1.1.2015) 1 Punkt,
— Abschluss LPH 4 in den letzten 3 Jahren (bis 1.1.2018) 2 Punkte,
— Abschluss LPH 4 im letzten Jahr (ab 1.1.2020 bis Fristende Einreichung Teilnahmeantrag) 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Abschluss der LPH 4) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte und deren Qualifikation in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020),
(2) Nachweis von Erfahrungen bei Leistungen in Bezug auf Objektplanung von Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, mind. in den Leistungsphasen 1 bis 4 bei außerörtlichen Straßen, mit mindestens einem Knotenpunkt, gemäß Anlage 13, 13.1 lit. a) zu § 47 in den letzten 8 Jahren (Abschluss LPH 4 nicht vor dem 1.1.2013),
(3) Nachweis von Erfahrungen bei Leistungen in Bezug auf Planungsbegleitende Vermessung für die Planung von Verkehrsanlagen nach Anlage 1 Nr. 1.4 HOAI, für Bundesautobahnen oder Bundesstraßen in den letzten 5 Jahren (Abschluss LPH 4 nicht vor dem 1.1.2016),
(4) Nachweis von Erfahrungen in der 3D-Bestandsmodellierung und Visualisierung von Planungsvarianten in den letzten 5 Jahren (nicht vor 1.1.2016).
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind folgende Nachweise bzw. Angaben zwingend erforderlich:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
2. Angaben zu erbrachten Leistungen (Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, erbrachte Leistungsphasen, Anrechenbare Herstellkosten),
3. Projektbeschreibung in Wort und Bild digital (pdf- Format) ist beizulegen (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten inForm von Text, Fotos oder Skizzen).
Zu (2): Nachweis von 2 Referenzprojekten bei Leistungen in Bezug auf Objektplanung von Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, mind. in den Leistungsphasen 1 bis 4 für Bundesautobahnen oder Bundesstraßen, mit mindestens einem Knotenpunkt, gemäß Anlage 13, 13.2 lit. a) zu § 47 in den letzten 8 Jahren (Abschluss LPH 4 nicht vor dem 1.1.2013). Die anrechenbaren Herstellkosten müssen bei einem Referenzprojekt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Zu (3): Nachweis von 2 Referenzprojekten über Leistungen in Bezug auf Planungsbegleitende Vermessung für die Planung von Verkehrsanlagen nach Anlage 1 Nr. 1.4 HOAI, für Bundesautobahnen oder Bundesstraßen in den letzten 5 Jahren (Abschluss LPH 4 nicht vor dem 1.1.2016). Die geplante Straßenlänge muss mindestens 10 km betragen.
Zu (4): Nachweis von 2 Referenzprojekten in der 3D-Bestandsmodellierung und Visualisierung als Video von Planungsvarianten von Straßenverkehrsanlagen mit einer Länge von mindestens 1 km in den letzten 5 Jahren (nicht vor 1.1.2016).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRYVF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.