Digitaler Knoten Stuttgart-Ulm: Projektsteuerung Entwicklungsprozess / Innovationskooperation ETCS L2oS Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52268
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Digitaler Knoten Stuttgart-Ulm: Projektsteuerung Entwicklungsprozess / Innovationskooperation ETCS L2oS
Als Teil des Starterpakets der Digitalen Schiene Deutschland (DSD) wird die Region Stuttgart mit DSTW, ETCS und ATO ausgerüstet. Dabei ist es Ziel die Strecken mit ETCS L2oS auszurüsten. Die Machbarkeit sowie der vorlaufende Entwicklungsprozess zu ETCSL2oS soll in einer Innovationskooperation zw. Projekt, DB Netz und dem Systemhersteller realisiert werden. Dieser muss zw. den verschiedenen Beteiligten koordiniert und gesteuert werden.
Digitaler Knoten Stuttgart-Ulm: Projektsteuerung Entwicklungsprozess / Innovationskooperation ETCS L2oS.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straβburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Die Vergabe wurde mit der Bekanntmachungsnummer 2021/S 040-101037 (Vergabenummer 21FEI50506) gestartet, als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnamewettbewerb. Aufgrund keines Angebotes wurde die Vergabe eingestellt und neu mit der Nummer 21FEI52268 gestartet als Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitaler Knoten Stuttgart-Ulm: Projektsteuerung Entwicklungsprozess / Innovationskooperation ETCS L2oS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bern
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Postleitzahl: 3001
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.