Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807 Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 182-444329
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807
Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807
Stuttgart
Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bonatzbau, VE 06, Entkernung, 18FEI33807
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Rückbau Vorsatzschalen mit 5 cm GK-Beplankung E0, BT B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
MKA-Nr.: 0004: Der AN ist mit dem nicht konstruktiven Rückbau im bestehenden Bonatzbau beauftragt. Beim Rückbau/Abtrag der einzelnen Materialien hat sich herausgestellt, dass die zurückbauenden Bauteile einen anderen Materialaufbau und Zusammensetzung als in den Bestandsplänen vorweisen. Es handelt sich um eine Vorsatzschale mit einer ca. 5 cm dicken GK-Beplankung. Die zusätzlichen Leistungen beziehen sich auf die geänderte Materialzusammensetzung und ersetzen die bisher schon beauftragten LV-Positionen.
In dem bisherigen Baufeld müssen die o. g. Positionen unter dem normalen Rückbau parallel getätigt werden. Eine Ausführung durch einen Dritt-Unternehmer wäre aus technischer Schnittstelle als auch aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar. Die Leistungserbringung durch einen weiteren AN ist unwirtschaftlich und wäre folglich mit nicht zu vermeidenden Zusatzkosten und erheblichen zusätzlichem Aufwand verbunden, die den Bauablauf massiv behindern würden. Daher ist die Beauftragung eines anderen AN aus wirtschaftlicher und technischer Sicht nicht möglich.