Einkauf von IT-Visitenwägen RKH Ludwigsburg Referenznummer der Bekanntmachung: EU-GAV-03-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkh-kliniken.de/kliniken-zentren/unsere-kliniken/klinikum-ludwigsburg/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Riegelsberg
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gavoa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einkauf von IT-Visitenwägen RKH Ludwigsburg
Auftragsgegenstand ist Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer über den Einkauf von IT-Visitenwägen. Die abrufberechtigten RKH Einrichtungen sind in einer den Vergabeunterlagen beigefügten Liste aufgeführt.
Regionale Kliniken Holding RKH GmbH – Logistikzentrum Hermann-Hagenmeyer-Str. 1 84307 Ludwigsburg Lieferanschrift:
Regionale Kliniken Holding RKH GmbH
RKH Klinikum Ludwigsburg
Logistikzentrum
Hermann-Hagenmeyer-Str. 1
71636 Ludwigsburg
Beziehungsweise nach Absprache/auf Abruf an die in der Liste angegebenen Klinikenstandorte.
Auftragsgegenstand ist Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer über den Einkauf von IT-Visitenwägen. Die abrufberechtigten RKH Einrichtungen sind in einer den Vergabeunterlagen beigefügten Liste aufgeführt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate mit der Option einer Verlängerung der Laufzeit um 2 x 12 Monate zugunsten des Auftraggebers. Es wird eine feste Abrufmenge innerhalb der ersten 24 Monate über insgesamt 140 Geräte zugesagt. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung der abrufberechtigten Einrichtungen; diese sind jedoch berechtigt auch über diese Mindestmenge hinaus Einzelabrufe auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu tätigen.
Option einer 2-maligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr zu Gunsten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung der Ausschreibung von der Gesellschaft für Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge – GAVOA mbH und der Prospitalia GmbH unterstützt. Sie fungieren als Kontaktstellen und sind nicht Auftraggeber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat,
3) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters/der Bietergemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,
4) Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate).
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2020, 2019, 2018,
2) Eigenerklärung über den jeweiligen Umsatz mit den ausgeschriebenen Produkten in den Jahren 2020, 2019, 2018,
3) Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit jeweils folgenden Deckungssummen:
— Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— sonstige Schäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
1) Fremdnachweis über eine Zertifizierung nach DIN EN oder ISO,
2) Bestätigung, dass die Lieferung aller Belege an den Auftraggeber (Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) auf Kundenwunsch in digitaler Form erfolgen kann,
3) Eigennachweis über 3 Referenzkrankenhäuser (Akutkliniken) mit einem Umsatzvolumen von jeweils min. [Betrag gelöscht] EUR – pro Referenzkrankenhaus – für den ausgeschriebenen Produktbereich in den letzten 3 Jahren.
Die Einhaltung der Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung sowie des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) werden vorausgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung eingegangen sein.
Bitte stellen Sie Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Bieterfragen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z. B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Angebotsabgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: [removed], Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1D1GR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).