Heizöllieferung 2021/22 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-55175
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizöllieferung 2021/22
Heizöllieferung 2021/22.
Landesdienststellen der Landkreise Esslingen, Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr, Stadtteil Stgt.-Stammheim
Lieferung von 376 000 Liter Heizöl nach DIN 51603-1 schwefelarm für 16 Abnahmestellen in den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis, sowie Stuttgart Stadtteil Stammheim. Die Hauptlieferung soll ab
September erfolgen und muss am 15.10.2021 abgeschlossen sein. Zusätzlich im Auftrag enthalten sind während der Laufzeit des Liefervertrags anfallende Nachlieferungen in einer Größenordnung von ca. 160 000 l.
Zur Ausführung der Leistungen bei Polizeigebäuden darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen
Anhaltspunkte vorliegen.
Zur Ausführung der Leistungen bei Justizvollzugsanstalten sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25.07.2017 (GABl. 2017, Seite 453) zu erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
— Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
— Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen,
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre.
— Aktuelle Referenzliste über mindestens 3 Einzelleistungen der letzten 3 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners,
— der Art der ausgeführten Leistung,
— der Auftragssumme,
— des Ausführungszeitraums.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“ (124LD) vorzulegen. Gelangt der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]9
Internet-Adresse: www.vba-ludwigsburg.de