Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Hausach in 77756 Hausach zum 13.9.2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001288
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hausach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77756
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hausach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Hausach in 77756 Hausach zum 13.9.2021
Die Stadt Hausach und der Ortenaukreis sind Träger des Schulzentrums Hausach mit insgesamt 1 820 Schülern im Schuljahr 2019/2020. Im Schulgebäude des Gymnasiums befindet sich die Mensa, die von allen Schülern des Gymnasiums, der Kaufmännischen Schule und der Graf-Heinrich-Schule (Grundschule und Gemeinschaftsschule) genutzt wird.
Die Stadt Hausach schreibt die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Hausach in Fremdregie aus.
Der zukünftige Bewirtschafter der Mensa muss mit seinem Personal alle Aufgaben in der Mensa übernehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung gefordert sind.
Ziel der Auftraggeberin ist es, den Schülern und Schülerinnen in den Pausen eine qualitativ gute Verpflegung anzubieten, die eine gesundheitsförderliche Ernährung gewährleistet.
Die Bewirtschaftung der Mensa muss mit einem Mischküchenkonzept umgesetzt werden. Die technische Ausstattung für dieses Küchenkonzept wurde von der Auftraggeberin angeschafft und wird der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt.
Leistungsbeginn ist der 13.9.2021.
Hausach
Die Stadt Hausach und der Ortenaukreis sind Träger des Schulzentrums Hausach mit insgesamt 1 820 Schülern im Schuljahr 2019/2020. Im Schulgebäude des Gymnasiums befindet sich die Mensa, die von allen Schülern des Gymnasiums, der Kaufmännischen Schule und der Graf-Heinrich-Schule (Grundschule und Gemeinschaftsschule) genutzt wird.
Die Stadt Hausach schreibt die Bewirtschaftung der Mensa im Schulzentrum Hausach in Fremdregie aus.
Der zukünftige Bewirtschafter der Mensa muss mit seinem Personal alle Aufgaben in der Mensa übernehmen, die zur Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung gefordert sind.
Ziel der Auftraggeberin ist es, den Schülern und Schülerinnen in den Pausen eine qualitativ gute Verpflegung anzubieten, die eine gesundheitsförderliche Ernährung gewährleistet.
Die Bewirtschaftung der Mensa muss mit einem Mischküchenkonzept umgesetzt werden. Die technische Ausstattung für dieses Küchenkonzept wurde von der Auftraggeberin angeschafft und wird der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt.
Leistungsbeginn ist der 13.9.2021.
Die Verpächterin/Auftraggeberin hat die Option den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um 1 weiteres Jahr bis maximal zum 31.7.2025 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Hausach in 77756 Hausach zum 13.9.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wird gem. § 63 (1) 1 VgV aufgehoben, nachdem kein Angebot eingegangen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland