Dienstleistung für gesonderte Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: LRANOK-BESCH-2021-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neckar-odenwald-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung für gesonderte Schülerbeförderung
Beförderung von Schülerinnen / Schüler der Otfried-Preußler-Schule und Alois-Wißmann-Schule sowie der Schulkindergartenkinder des Schulkindergartens Pusteblume.
Los 1
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 18 Personen zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS) sowie der Einsatz einer Begleitperson.
Wegstrecke:
Leibenstadt,
— Sennfeld,
— Adelsheim,
— Zimmern,
— Seckach,
— Bödigheim,
— OPS,
— AWS.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 2
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung in 2 Touren zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS). Tour 1 mit derzeit 8 Personen sowie dem Einsatz einer Begleitperson und Tour 2 mit derzeit 5 Personen.
Wegstrecke:
Tour 1:
— Hüngheim,
— Rosenberg,
— Sindolsheim,
— OPS,
— AWS.
Tour 2:
— Osterburken,
— Schlierstadt,
— Buchen,
— OPS,
— AWS.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 3
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 7 Personen an die Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS).
Wegstrecke:
— Sulzbach,
— Unterschefflenz,
— Oberschefflenz,
— Großeicholzheim,
— Waldhausen,
— OPS,
— AWS.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 4
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung in 3 Touren zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS). Tour 1 mit derzeit 7 Personen, Tour 2 mit derzeit 6 Personen und Tour 3 mit derzeit 6 Personen.
Wegstrecke:
Tour 1:
Aglasterhausen
— Obrigheim,
— Dallau,
— OPS,
— AWS.
Tour 2:
Neckarzimmern
— Mosbach,
— Muckental,
— OPS,
— AWS.
Tour 3:
— Binau,
— Neckarelz,
— Mosbach,
— Auerbach,
— Heidersbach,
— OPS.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 5
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung in 2 Touren zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS). Tour 1 mit derzeit 7 Personen und Tour 2 mit derzeit 7 Personen.
Wegstrecke:
Tour 1:
— Sattelbach,
— Robern,
— Balsbach,
— Laudenberg,
— Limbach,
— Buchen,
— OPS,
— AWS.
Tour 2:
— Waldkatzenbach,
— Mudau,
— Steinbach,
— OPS,
— AWS.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 6
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung in 2 Touren zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS). Tour 1 mit derzeit 8 Personen und Tour 2 mit derzeit 7 Personen.
Wegstrecke:
Tour 1:
— Schweinberg,
— Hardheim,
— Höpfingen,
— Waldstetten,
— Buchen,
— OPS,
— AWS.
Tour 2:
— Erfeld,
— Gerichtstetten,
— Hettingen,
— OPS,
— AWS.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 7
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 17 Personen zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS) sowie der Einsatz einer Begleitperson.
Wegstrecke:
— Reinhardsachsen,
— Gerolzahn,
— Walldürn,
— Hainstadt,
— OPS,
— AWS.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 8
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung in 2 Touren zur Otfried-Preußler-Schule (OPS) und Alois-Wißmann-Schule (AWS). Tour 1 mit derzeit 7 Personen und Tour 2 mit derzeit 7 Personen.
Wegstrecke:
Tour 1:
— Hettigenbeuern,
— Buchen,
— OPS,
— AWS.
Tour 2:
— Götzingen,
— Rinschheim,
— Buchen,
— OPS,
— AWS.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 9
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung in 2 Touren zum Schulkindergarten Pusteblume. Tour 1 mit derzeit 7 Personen und mit einer separaten Halbtagsrückfahrt, Tour 2 mit derzeit 5 Personen.
Wegstrecke:
Tour 1:
— Merchingen,
— Osterburken,
— Schlierstadt,
— Götzingen,
— Rinschheim,
— Schulkindergarten Pusteblume.
Tour 2:
— Adelsheim,
— Seckach,
— Bödigheim,
— Buchen,
— Schulkindergarten Pusteblume.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 10
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 2 Personen zum Schulkindergarten Pusteblume.
Wegstrecke:
— Michelbach,
— Mosbach,
— Schulkindergarten Pusteblume.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 11
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung von derzeit 5 Personen zum Schulkindergarten Pusteblume mit einer separaten Halbtagsrückfahrt.
Wegstrecke:
— Oberscheidental,
— Laudenberg,
— Limbach,
— Buchen,
— Schulkindergarten Pusteblume.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Los 12
74722 Buchen
Schultägliche Beförderung in 2 Touren zum Schulkindergarten Pusteblume. Tour 1 mit derzeit 7 Personen und Tour 2 mit derzeit 6 Personen.
Wegstrecke:
Tour 1:
— Hardheim,
— Walldürn,
— Schulkindergarten Pusteblume.
Tour 2:
— Höpfingen,
— Waldstetten,
— Altheim,
— Schulkindergarten Pusteblume.
Eine Verlängerung um 1 weiteres Schuljahr (2023/2024) bis zum 24.7.2024 kann mit Zustimmung beider Parteien erfolgen und muss spätestens am 1.2.2023 von beiden Parteien erklärt sein.
Verlängerung der Leistung um 1 weiteres Schuljahr, siehe II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Neben der Eigenerklärung des Bieters, dass keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 VgV i. V. m §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, muss der Bieter
— seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch eine Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Auszug aus dem Handelsregister) vorlegen.
Gleichermaßen wird ein anderer Nachweis, aus der die erlaubte Berufsausübung hervorgeht, akzeptiert.
— bereits im Dienstleistungsgewerbe zur Personenbeförderung tätig und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer oder mehrerer Genehmigungsurkunden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sein. Dies ist durch eine Eigenerklärung des Bieters zu bestätigen. Eine Kopie der Genehmigung/en ist beizulegen, soweit diese nicht vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ausgestellt wurde/n.
Hinweis: Zur Abgabe der geforderten Eigenerklärungen ist das „Formblatt Bieterfragebogen“ (Anlage 3) zwingend zu verwenden.
Der AG wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1) Eigenerklärungen über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit. Ein Nachweis über das Bestehen der v. g. Versicherung inkl. erkennbarer Deckungssummen kann durch den AG nachgefordert werden.
Hinweis: Zur Abgabe der geforderten Eigenerklärungen ist das Formblatt „Bieterfragebogen“ (Anlage 3) zwingend zu verwenden.
Zu 2) Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden muss min. 2 Mio. EUR betragen.
1) Angabe eines vergleichbaren Referenzauftrags.
Der AG ist berechtigt, die angegebene Referenz selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzobjekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 lt. c GWB ausgeschlossen werden.
2) Eigenerklärung über die Anzahl der derzeit vom AN beschäftigten Mitarbeiter.
Hinweis: Zur Abgabe der geforderten Eigenerklärungen ist das Formblatt „Bieterfragebogen“ (Anlage 3) zwingend zu verwenden.
Zu 1) Es muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag in den letzten 3 Jahren angegeben werden.
Konkrete Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind insbesondere unter Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Hinweis: Bei Maßnahmen in Baden-Württemberg kommt das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) zur Anwendung. Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen müssen sich vor Beauftragung zur Einhaltung der unter Teil 4 des Anlage 3 - Bieterfragebogen genannten Anforderungen verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform https://www.auftragsboerse.de zum Download zur Verfügung stehen.
Die gesamte Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle wird über das Modul Bietercockpit der Vergabeplattform abgewickelt. Die Angebote sind auf dieser Vergabeplattform zwingend über die bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Siehe §§ 160 Abs. 3 und 135 GWB, mit folgendem Wortlaut:
§ 160 Abs. 3 - Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland