Polder Bellenkopf/Rappenwört: Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit (OEB1) Referenznummer der Bekanntmachung: RPKR53-2020-067
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Polder Bellenkopf/Rappenwört: Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit (OEB1)
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Es handelt sich um ein komplexes Großprojekt, welches kontrovers diskutiert wird und eine Vielzahl von Akteuren aufweist. Weitere Informationen zum Vorhaben: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/IRP/Seiten/Bellenkopf-Rappenwoert.aspx
Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. 2021 soll die Ausführungsplanung beginnen, die den Bau vorbereitet. Erste bauliche Aktivitäten starten sukzessive auch schon während der Startphase in den ersten zwei Jahren nach Planfeststellungsbeschluss. Zeitgleich soll mit der Öffentlichkeitsarbeit begonnen und weitere Schritte für den gesamten Projektzeitraum vorbereitet werden. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028.
76287 Rheinstetten Der Polderraum erstreckt sich entlang des rechten Rheinufers im Wesentlichen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe zwischen Rheinstetten-Neuburgweier (Rhein-km 353,8, 76287 Rheinstetten) im Südwesten und dem Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW (Rhein-km 359,3) bei Karlsruhe-Daxlanden im Nordosten. Auch die Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt ist von dem Vorhaben tangiert.
II.2.4.1) Grundlagen und Ziele der Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit:
Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Beratungsleistungen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Realisierung (nachlaufende Öffentlichkeitsbeteiligung nach VwV ÖB des Landes Baden-Württemberg).
Der Bau des Rückhalteraumes wird über mehrere Jahre immer wieder zu Beeinträchtigungen der umliegenden Stadtteile und Gemeinden und der Erholungsnutzung führen.
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, Transparenz und Konfliktvermeidung während der Bauphase zu gewährleisten. Die Bürger*innen sowie Akteur*innen (Träger öffentlicher Belange u. a.) werden über die mit dem Bau verbundenen, unvermeidbaren Einschränkungen und Unannehmlichkeiten fortlaufend informiert und nach Möglichkeit in Abläufe einbezogen, um die Umsetzung, Ausgestaltung und Akzeptanz der Baumaßnahmen positiv zu beeinflussen.
Die Öffentlichkeitsarbeit muss auch die Vorgaben in den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses umsetzen. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit müssen über die Dauer der Bauzeit durchzuhalten sein. Dafür sind Strukturen aufzubauen, um eine effiziente Bearbeitung z. B. von Anfragen sicherzustellen.
Die Öffentlichkeitsarbeit wird vom Vorhabenträger (RPK, Referat 53.2) in Zusammenarbeit mit der Referentin für Öffentlichkeitsbeteiligung (RPK, Referat 51) sowie Pressestelle des RPK geleitet und koordiniert. Die Aktivitäten werden ferner übergeordnet mit der Fachfederführung des Integrierten Rheinprogramms, dem Regierungspräsidium Freiburg, abgestimmt. Die zu vergebenden Dienstleistungen dienen der Unterstützung und Beratung dieser Stellen.
II.2.4.2) Wesentliche Elemente des Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit:
Es soll ein „BeRa-Informations-Forum“ eingerichtet werden. Dieses dient entsprechend den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses dem regelmäßigen informellen Austausch mit den Kommunen, den unteren Fachbehörden (Naturschutz, Wasser, Boden, Forst), den Naturschutzverbänden, Bürgerinitiativen, sowie weiteren je nach Baufortschritt relevanten Akteuren. Das „BeRa-Informations-Forum“ trifft sich regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich, während der Bauphase. Erste Treffen finden voraussichtlich schon im Rahmen der Ausführungsplanung statt.
Über dieses Forum hinaus sind Betroffene (z. B. Anwohner) sowie die breite Öffentlichkeit über das Vorhaben auf verschiedenen Wegen zu informieren. Neben klassischen Printmedien, Info-Blättern, Anwohnerinformationen und Bauschildern sollen dabei auch z. B. Erklär-Filme zum Einsatz kommen, um Verständnis für die Zusammenhänge im Vorhaben zu schaffen (z. B. Wozu dienen ökologische Flutungen? Wie arbeiten die verschiedenen Bauwerke im Polder zusammen?). Als Kontaktorte werden Info-Container und Veranstaltungen (z. B. „Tag der offenen Baustelle“) angeboten. Außerdem wird davon ausgegangen, dass eine große Anzahl an Fragen und ggf. Beschwerden schriftlich zu beantworten ist.
II.2.4.3) Leistungsbild:
Das Leistungsbild beinhaltet regelmäßige Abstimmungen mit dem Auftraggeber, sowie – nach Bedarf – die Beratung und Unterstützung bei verschiedenen der o. g. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Unterlage 302) entnommen werden.
Für die Startphase (erste 2 Jahre nach Planfeststellungsbeschluss) ist von einem Aufwand von ca. 16 h pro Monat auszugehen. Dabei sind Leistungen auf 2 Personalebenen zu erbringen:
— Projektleitung: z. B. Abstimmungen, Beratung, Textentwürfe,
— Projektassistenz: z. B. Hintergrundrecherchen, Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen.
Die jeweiligen Stundensätze sind entsprechend im Angebot anzugeben.
II.2.4.4) Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe I = Grundauftrag: Leistungen in der Startphase (erste 2 Jahre nach Planfeststellungsbeschluss)
Stufe II = Möglichkeit zur Fortsetzung in der weiteren Bauphase (optional).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Translake Gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.translake.org/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYY5S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geltenden Fristen zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren sind abgelaufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx