Bebauung Lindenplatz Oberlauchringen Referenznummer der Bekanntmachung: 1712
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchringen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79787
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lauchringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bebauung Lindenplatz Oberlauchringen
Die Bauaufgabe umfasst den Umbau und die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Wettenstraße 2 am Lindenplatz in Oberlauchringen, 79787 Lauchringen.
79787 Oberlauchringen
Die Gemeinde Lauchringen beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Vergabeverordnung, hier die Vergabe von Objektplanungsleistungen für das Gebäude und Innenräume Wettenstraße 2 gemäß HOAI §33 ff. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Leistungsphasen 4 bis 8 gemäß § 34 HOAI (volles Leistungsbild, Grundleistungen), die Leistungsphase 3 wird zu 60 % vergütet.
Im Zuge der Bearbeitung des Projekts wurde von sutter3 eine Kostenschätzung für die Baukostengruppen 200-700 (Kostenstand 02/2020) erstellt: Haus Wettenstraße 2 brutto [Betrag gelöscht] EUR
Nach Kostenschätzung beträgt der Anteil der KG 300 + 400; [Betrag gelöscht] EUR brutto. (Kostenstand 02/2020). Der vorläufige Ansatz für die mit zu verarbeitende vorhandene Bausubstanz beträgt [Betrag gelöscht] EUR brutto. Die genaue Summe wird im Zuge der weiteren Planungsphase festgelegt.
Der Zuschlag soll auf das Erstangebot erfolgen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen, erste Stufe Leistungsphase 3-4, zweite Stufe 5-8.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchringen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79787
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.j-architektur.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Entsprechend der Regelungen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15.Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/