Abschluss eines Rahmenvertrags „Jobfahrradleasing“
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrags „Jobfahrradleasing“
Die rnv sowie die Allianzgesellschaften beabsichtigen ihren Beschäftigten zu günstigen Bedingungen Diensträder zur Verfügung stellen. Die rnv und der Auftragnehmer schließen dazu einen nicht exklusiven Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen. Der Auftragnehmer muss alle für die Umsetzung das Fahrradleasings erforderlichen Leistungen wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozessen zur Verfügung stellen. Er koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.
Die rnv sowie die Allianzgesellschaften beabsichtigen ihren Beschäftigten zu günstigen Bedingungen Diensträder zur Verfügung stellen. Die rnv und der Auftragnehmer schließen dazu einen nicht exklusiven Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen. Der Auftragnehmer muss alle für die Umsetzung das Fahrradleasings erforderlichen Leistungen wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozessen zur Verfügung stellen. Er koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Aus Vereinfachungsgründen ist vorgesehen, dass die rnv alleiniger Vertragspartner wird. Sie handelt im Auftrag der Allianzgesellschaften, so dass auch die Mitarbeiter der Allianzgesellschaften an dem Fahrradleasingmodell teilnehmen können. Die Allianzgesellschaften sind: MV Mannheimer Verkehr GmbH (ehemals MVV Verkehr AG und MVV OEG AG), Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH, Rhein-Haardtbahn GmbH, Verkehrsbetrieb Ludwigshafen GmbH und Zentralwerkstatt für Verkehrsmittel Mannheim GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.