Errichtung eines NGA-Netzes einschl. Hausanschlussmanagm. und Erricht. von Hausanschlüssen Bopfingen Referenznummer der Bekanntmachung: 587/20-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bopfingen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73441
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bopfingen.de/Startseite.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA-Netzes einschl. Hausanschlussmanagm. und Erricht. von Hausanschlüssen Bopfingen
Errichtung eines NGA-Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung der Stadt Bopfingen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bopfingen hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „schlüsselfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung. Das neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) der Stadt Bopfingen hat hierbei eine Länge von insgesamt ca. 52,5 km. Über das neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) der Stadt Bopfingen werden mittels FTTB-Technologie 1.214 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) erschlossen.
Die Stadt Bopfingen hat bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens gemäß Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ erstellt, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen zur Verfügung gestellt werden. Die Bestandunterlagen des Auftraggebers, die nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden, wurden nicht nach dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie nicht nach den GIS-Nebenbestimmungen BW 1.1 erstellt. Im Zuge der Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung sind die Bestandsunterlagen hinsichtlich der Vorgaben aus diesem Leistungsverzeichnis, vor allem hinsichtlich Faserkonzept, Materialkonzept, Reservekonzept und GIS-Nebenbestimmungen, zu überarbeiten.
Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „schlüsselfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
— Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse
In eine Genehmigungsplanung
— Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen,
— Ausführungsplanung,
— Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen,
— Leitungsträgerabstimmungen,
— Bauleitung und Bauüberwachung,
— Dokumentation,
Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „schlüsselfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
— Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen,
— Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenze,
Der anzuschließenden Grundstücke
— Verlegung von Rohrsystemen,
— Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten (z.B. Schächte, Unterverteilungen etc.),
— Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.),
— Vorbereitung zur Herstellung der Stromanschlüsse,
— Wenn notwendig Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich des Backbones,
— Einbringen von LWL-Kabeln vom Backbone zu den PoP-Standorten,
— Einbringen von LWL-Kabeln vom PoP-Standort zu den Unterverteilungen,
— Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten. Spleißarbeiten etc.),
— Messung und Dokumentation.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner,
— Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG,
— Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tarif-treue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tarif-treue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit,
— Eigenerklärung zum Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeiten gemäß Formblatt Firmenprofil,
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), wo-bei der Nachweis nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung sein darf.
— Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Dabei muss die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2 – fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz.
Der Mindestumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
— Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
— Erklärung über die Anzahl der technischen Fachkräfte über die der Bewerber für die Errichtung des Bauwerks verfügt. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden.
— Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß den Vorgaben in der Referenzliste in Formblatt Referenzen, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.