Bonatzbau, VE 04, Verkehr, 18FEI33799 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 238-544683
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bonatzbau, VE 04, Verkehr, 18FEI33799
Bonatzbau, VE 04, Verkehr, 18FEI33799
Stuttgart
Bonatzbau, VE 04, Verkehr, 18FEI33799.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris — Straßburg — Stuttgart — Wien — Bratislava“
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bonatzbau, VE 04, Verkehr, 18FEI33799
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Herstellen einer Muffengrube für BASA-Kabel (DB-Warten).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Um den lnterimsbohnhof (DB-Worten) mit den übrigen Bahnstellen (BKU'Anschluss/DSL-Anschluss) telefonisch zu verbinden, ist es erforderlich das Qeböude on das vorh. BASANetz
Onzuschlie$en. Hierzu musste Fa, Rommel eine Muffengrube für die erf. Anschlussorbeitenherstelten.
Die vom AN Rommel noch zu erbringende Dienstleistung kann von einem anderen Unternehmer nicht erbracht werden, da im Iaufenden Projekt, das vorh. Knowhow (Baustellenorganisation + Baustellenlogistik)mit der damit verbundenen komplexen Abhängigkeiten allein die Fa. Rommel hat. Ein neues Rohbauunternehmen müsste sich erst in die komplexe Baustellenlogistik einarbeiten welches sich negativ auf die Kosten (auswirken würde. Zudem würde dadurch eine sehr hohen Zeitaufwand entstehen, der den geplanten Bauablauf erheblich stören würde').