Bewachungs- und Servicedienstleistungen Schloss Bruchsal u. Gr. Grabkapelle KA Referenznummer der Bekanntmachung: 21-95008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vermoegenundbau-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs- und Servicedienstleistungen Schloss Bruchsal u. Gr. Grabkapelle KA
Bewachungs- und Servicedienstleistungen Schloss Bruchsal u. Gr. Grabkapelle KA.
Bruchsal, Schlossraum 4
Das Schloss Bruchsal ist ein bedeutendes Kulturdenkmal, welches vom Land Baden-Württtemberg mit großem Aufwand gepflegt und erhalten wird. Zur Betreuung wird ein Dienstleister für die Aufgaben Objektmanagement (ca. 1 600 Tage), Bewachungsdienste (ca. 6 000 h), Aufsichts- und Bestuhlungsdienste (ca. 44 000 h), Kassen- und Empfangsdienste (ca. 18 000 h), Veranstaltungs- betreuung (ca. 1 600 h) sowie nächtliche Rufbereitschaft gesucht. Des Weiteren sind Aufsichtsdienstleistungen bei der Großherzoglichen Grabkapelle Karlsruhe zu erbringen. Die Leistung wird für 5 Jahre ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre.
Angabe des Umsatzes der letzten 3 Jahre
Kopie der gültigen Police einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Gültige Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, über die Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung
Aktuelle Referenzliste über mindestens 3 Einzelleistungen der letzten 3 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums.
Kopie der Gewerbeanmeldung/-erlaubnis
Kopie der aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“ (124LD) vorzulegen. Gelangt der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]