Tragwerksplanung für die Parkierung für die Messe Stuttgart
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.messe-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für die Parkierung für die Messe Stuttgart
Die Projektgesellschaft Neue Messe Stuttgart GmbH & Co. KG (ProNM) beabsichtigt, die Tragwerksplanung für die Parkierung der Messeerweiterung der Messe Stuttgart zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, die sich auch auf Abschnitte und einzelne Teile beziehen kann. Näheres ist in den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und den Vergabeunterlagen geregelt, die unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt werden.
Landesmesse Stuttgart, Messepiazza 1, Stuttgart
Siehe Angaben unter II.1.4).
Stufen- und abschnittsweise Beauftragung der Leistungen der Tragwerksplanung, ggfs. auch nur für einzelnen Teile, nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung für die Parkierung für die Messe Stuttgart
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sowohl die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen als auch die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Die bereits erarbeiteten Unterlagen werden allen Interessenten zur Verfügung gestellt, nachdem sie die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet abgegeben haben, die ebenfalls unter dem unter I.3) angegebenen Link heruntergeladen werden kann. Sobald die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet bei der angegebenen Stelle per E-Mail eingegangen ist, werden die bereits erarbeiteten Unterlagen ebenfalls per E-Mail zugesandt.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote statt dessen unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebene Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).