Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Streckenabschnitt Albvorlandtunnel T.TEB-SW-1-62304 101160 Referenznummer der Bekanntmachung: 97/S 128-80127
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Streckenabschnitt Albvorlandtunnel T.TEB-SW-1-62304 101160
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Streckenabschnitt Albvorlandtunnel T.TEB-SW-1-62304 101160
Stuttgart
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Streckenabschnitt Albvorlandtunnel T.TEB-SW-1-62304 101160
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris − Straßburg − Stuttgart − Wien − Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.1 Streckenabschnitt Albvorlandtunnel T.TEB-SW-1-62304 101160
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
PÄ Brandbekämpfung GZA, Erstellung PÄ-Unterlagen, Teil Umweltplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
188: Gemäß der TSI-SRT ist im Bereich der GZA im PFA 2.1ab ein zusätzlicher Rettungs- und Evakuierungspunkt zu errichten. Hierfür ist ein Planänderungsverfahren erforderlich. Im Rahmen der Erstellung der Antragsunterlagen für dieses Verfahren sind auch die Umweltplanungsunterlagen (LBP) anzupassen sowie eine Umwelterklärung zur erstellen. Diese Leistung ist bislang nicht im Vertragsumfang des AN enthalten, jedoch erforderlich, um die Inbetriebnahme der NBS zu gewährleisten.
Die Erstellung der PÄ-Unterlagen für das PÄ Brandbekämpfungstelle/Rettungsplatz baut auf dem PFB des PFA 2.1ab auf, für welchen der AN im HV die Umweltunterlagen erstellt hat. Der AN hat alle Grundlagendaten und kann somit die zusätzlich erforderliche Leistung termin- und kostengerecht erbringen. Durch Übergabe von Bestandsdaten ergeben sich Informationsverluste. Ein Neuer AN kann die geforderte Leistung nicht termin- und kostengerecht liefern.