Umbau/Modernisierung/Erweiterung Wunnebad Winnenden in 71364 Winnenden, Albertviller Straße 56 Referenznummer der Bekanntmachung: Attraktivierung Wunnebad /2021-1132
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-winnenden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Modernisierung/Erweiterung Wunnebad Winnenden in 71364 Winnenden, Albertviller Straße 56
Lieferung und Einbau eines Hubbodens in ein Schwimmbecken.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es wird eine neue Badehalle mit einem Kursbecken errichtet. In das Kursbecken wird ein Hubboden eingebaut. Dieser Hubboden erstreckt sich auf die Hälfte der Wasserfläche des Kursbeckens. Die zu erbringende Leistung erstreckt sich auf Herstellung, Lieferung und Einbau des Hubbodens in das zu errichtende Innenbecken. Die Wartung des Hubbodens ist über einen Zeitraum von 4 Jahren mit anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.